Eyemaxx Real Estate AG: Abstimmung ohne Versammlung beginnt heute, Anleger sollten jetzt aktiv werden
Die Abstimmung ohne Versammlung für die Eyemaxx-Anleihe 2018/2023 (ISIN DE000A2GSSP3), 2019/2024 (ISIN DE000A2YPEZ1) und 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4) beginnt heute und endet am 08.04.2021. Die Anleihegläubiger sollen einer Änderung der in den Anleihebedingungen definierten Mindesteigenkapitalquote zustimmen.
Die Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) hat Gegenanträge zur Abstimmung der Anleihegläubiger ohne Versammlung erhalten. Der Vorstand hat daraufhin nach Prüfung beschlossen, dass die Gesellschaft sich diesen Anträgen anschließt. Statt das Erfordernis einer Mindesteigenkapitalanforderung in den jeweiligen Anleihebedingungen ganz abzuschaffen, wie von der Gesellschaft in den Aufforderungen zu der Abstimmung an die Anleihegläubiger vorgeschlagen, sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 in der Abstimmung ohne Versammlung der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15% zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% fortbestehen.
Inhalt der Gegenanträge, denen sich die Gesellschaft anschließt, ist außerdem, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5% p.a. gezahlt werden muss. Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10%, soll die Gesellschaft nach den Gegenanträgen verpflichtet werden, jeweils einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
Ein Interview mit Eyemaxx-CEO Dr. Michael Müller ist auch auf folgender Website zu finden:
https://www.fixed-income.org/index.php?id=119&tx_ttnews%5Btt_news%5D=10678&cHash=bc092fde83c981a8f9c0507864aa5356
Ein Statement (Video) von CEO Dr. Michael Müller kann auf folgender Website abgerufen werden:
https://vimeo.com/user29070229/download/530183212/65ac964755/
www.fixed-income.org
Foto: © Eyemaxx Real Estate AG
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