Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat keine Manipulation der Jahresschlusskurse 2008 von Unternehmensanleihen an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellt. Dies teilte die Behörde am heutigen Vormittag mit.
Allerdings hat die BaFin in mehr als 200 Fällen Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Skontroführer die Kurszusätze „Geld (G)“ oder „Brief (B)“ verwendet hätten, ohne dass ensprechende Aufträge im Orderbuch vorlagen. Ob dies im Einklang mit dem Regelwerk der Frankfurter Wertpapierbörse stehe, müsse allerdings die Börsenaufsicht klären. Die BaFin hat bereits im August und nochmals im Dezember die Börsenaufsicht in Hessen darüber informiert.
Die Untersuchung der BaFin wurde durch eine Meldung der Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) der Frankfurter Wertpapierbörse ausgelöst. Die HÜSt hatte den Verdacht geäußert, dass die Jahresschlusskurse von 374 Anleihen manipuliert sein könnten, nachdem am 30.12.2008, dem letzten Handelstag 2008, diese um mehr als 10% von ihren Durchschnittspreisen abgewichen waren.
Aus diesem Grund hat die BaFin geprüft, ob Handelsteilnehmer durch Einstellung von Aufträgen falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsenpreis gegeben hätten. Dies hätte einen Verstoß gegen das Marktmanipulationsverbot bedeutet.
Die BaFin konnte allerdings keine Anhaltspunkte für Verstöße feststellen. Ursächlich für die Kursbewegungen in Frankfurt seien vielmehr Kursbewegungen an den für die betroffenen Anleihen geltenden Referenzmärkten gewesen, die die Skontroführer auch vor der aktuellen Änderung der Börsenordnung bei der Preisfindung hätten berücksichtigen müssen. Außerdem beruhten die Preissprünge auch auf Aufträgen von Privatanlegern, die noch vor Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 Anleihen hätten erwerben oder aber Verluste realisieren wollen, um diese steuerlich geltend zu machen.
