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Photon Energy N.V-Anleihe 21/27 (ISIN: DE000A3KWKY4): Die Krisenanzeichen häufen sich Was können Anleger tun? Einladung zu Videokonferenzen (deutsch/englisch)

© Photon Energy Group

Die wirt­schaft­liche Lage der Photon Energy N.V. spitzt sich weiter zu. Be­troffen ist ins­beson­dere die 6,50%-Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027 mit der WKN A3KWKY, ISIN DE000A3KWKY4. Die Schirp Schmidt-Morsbach Rechts­an­wälte PartG mbB ruft Anleihe­gläubiger daher dazu auf, ihre Interessen zu sichern und sich nicht vorschnell von der Emittentin zu Beschlüssen verleiten zu lassen, die für die Anleihe­gläubiger schwere Schäden verur­sachen können.

Dieses Jahr häufen sich bei Photon Energy die Negativmeldungen.

Die am 23. Februar und am 23. Mai fälligen Zinszahlungen für das I. und II. Quartal 2026 sind nicht erbracht worden, sondern wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Auch die am 23. August fällige Zinszahlung für das III. Quartal 2026 soll verschoben werden. Als Grund gibt die Emittentin an, dass Liquidität gespart werden soll, um die laufende Geschäftstätigkeit nicht zu gefährden. Das mag stimmen, lässt aber die Interessen der Anleihegläubiger vollständig außer Acht, denn auch diese sind darauf angewiesen, dass die zu ihren Gunsten bestehenden Verpflichtungen eingehalten werden.

Der Termin für die Vorlage des Jahresabschluss 2025 konnte nicht eingehalten werden; auch diesen hat die Emittentin in die Zukunft verschoben. Damit wird den Anleihegläubigern eine wesentliche Informationsquelle genommen, mit deren Hilfe sie die wirkliche Lage bei Photon besser hätten verstehen können. Es fehlt vollständig an Transparenz. Die Anleger werden im Dunkeln gehalten.

Mit den Nachrichten der Emittentin vom 30.07.2026 werden die Anleihegläubiger zu einer Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren eingeladen, bei der über vorbereitende Restrukturierungsmaßnahmen beschlossen werden soll. Unter anderem soll ein Gemeinsamen Vertreter gewählt werden, der weitreichende Befugnisse für die Anleihegläubiger wahrnehmen kann. Und es soll eine unabhängige Beurteilung des Gesamtgeschäfts der Emittentin durchgeführt werden, von deren Ausgang die weiteren Sanierungsschritte abhängen werden.

Spätestens wenn die unabhängige Beurteilung des Gesamtgeschäfts vorliegt, muss man befürchten, dass den Anleihegläubigern substantielle Zugeständnisse abverlangt werden. Diese können bis hin zu einem „haircut“ gehen, also zu einem Anleiheverzicht in namhafter Höhe. 

Warum das alles so besonders beunruhigend ist:

Bei der Photon Energy N.V. besteht ein Interessenkonflikt zwischen der Eigenkapital- und der Fremdkapitalseite. Die Eigenkapitalseite liegt in großen Teilen noch bei Gründungsaktionär Georg Hotar, der bis heute das Unternehmen verantwortlich führt. Die Inhaber des Eigenkapitals, darunter Herr Hotar selbst, haben ein Interesse daran, die Belastungen durch das Fremdkapital möglichst weitgehend abzuschütteln und so das Unternehmen zu sanieren, ohne selbst große Beiträge leisten zu müssen. Dies kann am leichtesten geschehen, indem den Anleihegläubigern große Verzichte abgenötigt werden, während die Eigenkapitalseite weitgehend ungeschoren bleibt.

Die Anleger erhalten keine Informationen. Schon lange findet kein ordentlicher IR-Dialog mehr statt. Die Geschäftsleitung lässt dringlichste Rückfragen unbeantwortet. Nicht einmal der Jahresabschluss für das Jahr 2025 wird vorgelegt, obwohl er nach niederländischem Landesrecht lange überfällig ist.

Aktuell sollen die Anleger ihrer eigenen Entmündigung zustimmen, indem sie wesentliche eigene Rechte auf einen Gemeinsamen Vertreter übertragen, den sie zu allem Überfluss nicht einmal selbst aussuchen können. Stattdessen wird von der Geschäftsleistung ein Kandidat vorgegeben, der wegen seiner Amtsführung bei einer anderen Anleihe (Windreich AG) in der Kritik steht und dort sogar mit einem Abwahlbegehren konfrontiert ist. Die Anleger erhalten nicht die Möglichkeit, einen eigenen Kandidaten ins Rennen zu schicken. Auch auf die Auswahl der Berater, die die unabhängige Unternehmensbewertung durchführen sollen, haben die Anleger keinen Einfluss. 

Hinzukommen einfach-gesetzliche Fehler der Emittentin, die zeigen, wie wenig auf die Interessen der Anleger und auf gesetzliche Maßstäbe Rücksicht genommen wird. Die aktuellen umfangreichen Informationen und die Aufforderung zur Abstimmung wurden in englischer Sprache versandt, obwohl die Anleihebedingungen die deutsche Sprache vorsehen. Für den Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger wird ein Pauschalhonorar vorgesehen, obwohl der Bundesgerichtshof dies in einer aktuellen Entscheidung gerade untersagt hat (BGH, Beschluss vom 16.10.2025 – XI ZB 10/24). Auch dieses Vorgehen ist nicht gerade dazu geeignet, Vertrauen in Anlegerkreisen zu wecken. 

Die Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB steht bereits seit Juni vergangenen Jahres mit mehreren größeren Anleihegläubigern der 6,50%-Photon Energy N.V.-Anleihe 2021/2027 im Austausch, um mögliche Maßnahmen zum Schutz der Anleihegläubiger vorzubereiten. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen hält die Kanzlei ein zeitnahes und koordiniertes Vorgehen nun für dringend geboten, und vor allem eine Abstimmung der Anleihegläubiger untereinander. In einem ersten Schritt möchten wir den Anleihegläubigern ein Forum bieten, in dem sie sich unabhängig von Experten über den Sachstand unterrichten lassen können. Aus diesem Grunde laden wir ein zu folgenden Videokonferenzen:

Videokonferenz am Montag, den 17.08.2026 um 17 Uhr, in deutscher Sprache, unter folgendem Link:
us06web.zoom.us/j/86002369552.

Videokonferenz am Dienstag, den 18.08.2026 um 17 Uhr, in englischer Sprache, unter folgendem Link:
us06web.zoom.us/j/89191061468.

In den Videokonferenzen werden alle Handlungsmöglichkeiten für Anleger besprochen. Neben den Anwälten der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach wird Christian Schiffmacher zur Lage der Dinge Stellung nehmen.

Über Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB
Die Partner der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB sind seit 1994 juristisch tätig und sind auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Bei Anleiherestrukturierungen hat die Kanzlei wiederholt das Amt des Gemeinsamen Vertreters übernommen, unter anderem in den Verfahren Infinus und René Lezard. Zudem verfügt die Kanzlei über Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Restrukturierungsszenarien, bei denen Anlegerinteressen aus ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel bei der Sympatex-/Smart Solutions-Anleihe. Auch im Bereich kapitalmarktrechtlicher Massenverfahren ist die Kanzlei tätig. Aktuell betreut sie mehr als tausend eigene Mandanten im Zusammenhang mit Wirecard/EY. Zudem vertritt die Kanzlei den gerichtlich bestellten Musterkläger im anhängigen KapMuG-Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht und trägt damit Verantwortung in einem Verfahren mit mehr als 50.000 aktiven Prozessparteien.

www.green-bonds.com – Die Green Bond-Plattform.

 

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