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ENCAVIS: Squeeze-out-Verlangen der Elbe BidCo AG, Barabfindung für Aktien der Minderheitsaktionäre 17,23 Euro

© ENCAVIS

Die Elbe BidCo AG hat das gegen­über dem Vor­stand der ENCAVIS AG am 31. Januar 2025 und nach Abwick­lung des öffent­lichen Delisting-Erwerbs­angebots am 18. Februar 2025 wieder­holend gestellte Verlangen gerichtet auf die Einbe­rufung einer Haupt­versammlung zur Beschluss­fassung über die Über­tragung der Aktien der Minder­heits­aktionäre der Gesell­schaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung einer ange­messenen Barab­findung im Zusammen­hang mit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gemäß § 62 Abs. 1 und 5 des Umwandlungs­gesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (verschmelzungs­rechtlicher Squeeze-out) konkretisiert.

In diesem Zusammenhang hat die Elbe BidCo dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie circa 94,15 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, somit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes ist und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf 17,23 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Elbe BidCo festgelegten Barabfindung bestätigt.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Elbe BidCo werden in Kürze, voraussichtlich am 3. Juni 2025, erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag wird die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.

Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung einer Barabfindung von 17,23 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 16. Juli 2025 stattfinden wird.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Elbe BidCo ab.

Über ENCAVIS
Die Encavis AG zählt zu den führenden konzernunabhängigen Stromerzeugern aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt Onshore-Wind- und Freiflächen-Solarparks in zwölf europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Mit einer installierten Gesamtleistung von über 3,8 GW trägt der Encavis-Konzern maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung bei. Zum Encavis-Konzern gehören zudem die Encavis Asset Management AG, die institutionellen Investoren Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen bietet, sowie die Stern Energy S.p.A., ein europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.

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