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Laurèl GmbH: 1. Anleihegläubigerversammlung war aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig

Bekanntgabe von Planzahlen für die 2. Anleihegläubigerversammlung angekündigt

Die heutige 1. Anleihegläubigerversammlung der Laurèl GmbH für die Unternehmensanleihe 2012/2017 war nicht beschlussfähig, da die notwendige Präsenz von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Deshalb wird das Unternehmen seine Investoren zu einer 2. Anleihegläubigerversammlung einladen, die voraussichtlich spätestens im Oktober 2015 in Aschheim bei München stattfinden soll und für deren Beschlussfähigkeit lediglich eine Anwesenheit von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich ist. Die Anleihegläubiger sollen insbesondere über eine Laufzeitverlängerung um drei Jahre, eine Aussetzung der Zinszahlung für die laufende Zinsperiode und eine Verringerung der Verzinsung für die drei folgenden Zinsperioden sowie die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger abstimmen.

Dirk Reichert, Geschäftsführer der Laurèl GmbH, erklärte im Anschluss an die Anleihegläubigerversammlung, dass man sich vorstellen könne, den Investoren zusätzliche Sicherheiten zu gewähren sowie insbesondere für ihren einmaligen Zinsverzicht bzw. die folgende Zinsreduzierung zusätzliche Bonuszahlungen ab dem Zinstermin am 16. November 2018 zu gewähren, soweit die Leistungskraft und Gewinnentwicklung des Unternehmens dies zulassen. Reichert: "Eine Restrukturierung der Anleihe ist aus heutiger Sicht unvermeidlich, wenn wir Laurèl erhalten wollen. Unser Wachstum in Deutschland seit vier Saisons entgegen der Entwicklung des gesamten Marktes zeigt, wie leistungsstark wir im Kern aufgestellt sind. Dass die Russland-Krise uns jetzt seit über zwei Jahren so extrem zusetzt, dass wir allein dort im Wholesale-Geschäft in diesen zwei Jahren rund 3 Mio. Euro Rohertrag p.a. verloren haben, war einfach nicht abzusehen, stellt auch in der Größenordnung und der Geschwindigkeit alle vorherigen Krisen in den Schatten und macht deshalb jetzt diese schmerzhaften Einschnitte notwendig."

In den Gesprächen mit Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner, der als gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger kandidiert, kam die Laurèl GmbH zu der Überzeugung, dass die Investoren für ihren Beitrag zur Unternehmenssanierung zusätzliche Sicherheiten sowie Bonuszahlungen erhalten sollten. Das Unternehmen prüft, den durch Rechtsanwalt Gloeckner vorgeschlagenen Ergänzungsantrag zur Tagesordnung (veröffentlicht am 28. August 2015 im Bundesanzeiger sowie auf der Unternehmenswebsite) zu unterstützen. Reichert: "Die Sanierung ist alternativlos. Gleichzeitig wollen wir uns den Vorstellungen der Investoren nicht verschließen, für deren Belange sich Rechtsanwalt Gloeckner mit seinen Vorschlägen stark gemacht hat."

Die angedachten Bonuszahlungen an die Anleihegläubiger sollen sich an der wirtschaftlichen Leistungskraft und Ertragsentwicklung der Laurèl GmbH, d. h. am Vorsteuerergebnis des jeweils abgelaufenen Geschäftsjahres bemessen. Für das aktuelle Geschäftsjahr 2015/2016 erwartet die Laurèl GmbH bei Umsatzerlösen von 40,0 Mio. Euro eine deutliche Verbesserung des EBITDA durch die positiven Ergebniseffekte aus den bereits umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen sowie den erwarteten Umsatzzuwächsen in Deutschland und in anderen Märkten. Die Laurèl GmbH wird Mitte September mit Abschluss der aktuellen Vororder-Saison insbesondere in den internationalen Märkten, die ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Verlauf des zweiten Geschäftshalbjahres (Stichtag: 30. April) ist, die bestehende mehrjährige Planungsrechnung validieren und diese auf der 2. Anleihegläubigerversammlung voraussichtlich spätestens im Oktober 2015 vorstellen.


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