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Laurèl GmbH: Sanierung in Eigenverwaltung

Nachdem keine Einigung zwischen dem chinesischen Investor und dem Finanzinvestor erzielt werden konnte, kann die Laurèl GmbH die Sanierung in Eigenverwaltung fortsetzen. Das Amtsgericht München hat einem entsprechenden Antrag der Laurèl GmbH zugestimmt.

Dieses Verfahren erhält der Laurèl GmbH, geschützt vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Der Geschäftsführer kann die begonnene finanzwirtschaftliche Restrukturierung uneingeschränkt fortführen und somit die Sanierung mit den nun möglichen rechtlichen Mitteln umsetzen.

Unterstützt wird der Geschäftsführer der Laurèl GmbH von nun an durch den Sanierungsexperten Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich, der die Laurèl GmbH in der Funktion des Generalbevollmächtigten bei der Sanierung begleitet. Herr Dr. Nerlich ist Partner der Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB und verfügt über langjährige Kontakte zu Unternehmen und Beratern in der Modebranche. Er ist zudem seit vielen Jahren als Sanierungsexperte tätig.

Als vorläufigen Sachwalter hat das Gericht den bei der Sanierung von Modeunternehmen erfahrenen Sanierungsexperten und Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff aus der Sozietät GERLOFF LIEBLER Rechtsanwälte bestellt.

Die Eigenverwaltung wird unverzüglich den Investorenprozess wieder aufnehmen und hat bereits von mehreren Investoren entsprechende Interessensbekundungen erhalten. Parallel haben große institutionelle Anleihegläubiger angekündigt, aktiv einen Insolvenzplan zu unterstützen.

Damit kann der eingeschlagene Sanierungskurs der Laurèl GmbH in Eigenverwaltung fortgesetzt werden.


http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/


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