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LR Health & Beauty SE: SdK ruft Anleiheinhaber zur Interessensbündelung auf

© LR Health & Beauty SE

Die LR Health & Beauty SE hat die Inhaber der Anleihe 2024/2028 (WKN A3513A, ISIN NO0013149658) darüber informiert, dass der Vorstand der Gesell­schaft beab­sichtigt, Gespräche mit Gläubigern der Anleihe 2024/2028 zur vorsorglichen Beschluss­fassung über einen Verzicht auf die Erfüllung des Leverage Covenants zum 30. September 2025 zu führen. Ziel der Gespräche ist es, die ent­sprechenden Leverage Covenants in den Anleihe­bedingungen im Rahmen einer noch einzu­berufenden Gläubiger­versammlung anzupassen. Die Anpassung der Leverage Covenants ist notwendig, da sich das operative Ergebnis der Gesellschaft zum 30.09.2025 schlechter als ursprünglich geplant entwickelt hat.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffene Anleger sollten sich daher unter www.sdk.org/lrhealth für einen kostenlosen Newsletter registrieren, um von der SdK über die weiteren Entwicklungen informiert zu werden. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

www.fixed-income.org


 

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