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Noratis AG: Gemeinsamer Vertreter nimmt Stellung zur Aufhebung des Eigenverwaltungsverfahrens und Überleitung in ein Regelinsolvenzverfahren

Noratis AG strebt im Regelinsolvenzverfahren weiterhin eine Fortführungslösung unter Hereinnahme eines nordamerikanischen Kreditfonds an

© Noratis

Die e.Anleihe GmbH, gemein­samer Vertreter der Anleihe­gläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/2028 (WKN A3H2TV, ISIN DE000A3H2TV6), nimmt Stellung zum bekannt gegebenen Antrag der Schuldnerin auf Aufhebung der Eigen­verwaltung und Überleitung des Verfahrens in eine Regel­insolvenz.

Die Überleitung in ein Regelinsolvenz­verfahren stellt eine verfahrens­rechtliche Umstellung dar, die nicht zwangsläufig zu einer Abwicklung des Unternehmens führen muss. Auch im Regelinsolvenzverfahren sind Sanierungsoptionen zum Erhalt der Gesellschaft (z.B. im Rahmen eines Insolvenzplans) denkbar – künftig unter der Federführung des bisherigen Sachwalters, Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case LLP, als Regelinsolvenzverwalter. Die Noratis AG möchte eine solche Restrukturierungsoption im Wege einer Neufinanzierungslösung verfolgen und hat mit einem nordamerikanischen Kreditfonds ein Term Sheet über eine Refinanzierung im Volumen von EUR 227 Mio. vereinbart, das unter Vorbehalt marktüblicher Vollzugsbedingungen sowie des Abschlusses des Restrukturierungsprozesses steht.

Die e.Anleihe GmbH ist bereit, eine Sanierungslösung der Noratis AG auch im Regelverfahren bis zur Vorlage eines Insolvenzplans konstruktiv zu begleiten. Erforderlich ist allerdings unverändert die Darlegung einer transparenten und nachvollziehbaren Vergleichsrechnung, die die Folgen einer Sanierungslösung für die Anleihegläubiger gegen die Befriedigungsaussichten in einem Abwicklungsszenario abwägt. Eine marktgerechte Bewertung des Immobilienbestandes der Emittentin ist hierbei von ebenso zentraler Bedeutung wie die Einbeziehung der ursprünglichen Forderungen gegenüber den Großaktionären in Höhe von EUR 16 Mio. in die Gesamtbetrachtung.

Die e.Anleihe GmbH behält sich eine abschließende Beurteilung des eingeschlagenen Weges bis zur Vorlage des konkreten Finanzierungs- und Sanierungsplans sowie der entsprechenden Bewertungsunterlagen vor. Die e.Anleihe GmbH wird die Anleihegläubiger über die weiteren Entwicklungen im Verfahren informieren.

www.fixed-income.org

 

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