YAML | Example "3col_advanced"
Anzeige

Anzeige
Anzeige
Anzeige

Restrukturierungsberater Frank Günther wegen versuchten Betrugs und uneidlicher Falschaussage zu Bewährungsstrafe verurteilt

Stefan Sanktjohanser (Zweiter von links) und Frank Günther (Zweiter von rechts) bei der Urteilsverkündung am 17.10.2025 © IIP GmbH

Das Land­gericht München I – 5. Große Straf­kammer als Wirtschafts­straf­kammer – hat am 17. Oktober nach einer umfangreichen Haupt­verhandlung drei Angeklagte wegen versuchten Betrugs bzw. Beihilfe in 261 Fällen sowie wegen uneidlicher Falsch­aussage bzw. Beihilfe verurteilt.

Der Angeklagte Stefan Sanktjohanser wurde zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 1 Jahr 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde und zu zwei Geldstrafen von 270 und 150 Tagessätzen zu je 250 Euro verurteilt. 

Der Angeklagte W. wurde zu einer Geldstrafe von 660 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. 

Der Angeklagte Frank Günther wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde und zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre.

Nach den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Stephan Necknig haben die Angeklagten Sanktjohanser und Günther aufgrund eines gemeinsamen Tatplans ab Ende Juni 2017 zusammengewirkt, um die Anleihegläubiger der Smart Solutions Holding (Sympatex Technologies), bei der der Angeklagte Sanktjohanser Gesellschafter war, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu zu bewegen, auf 90% ihrer nominellen Anleiheforderungen zu verzichten. Der Angeklagte W. hat sie dabei zur Überzeugung des Gerichts unterstützt.

Ziel der Angeklagten war es zum einen, die Zahlungsverpflichtungen aus der Schuldverschreibung so weit wie möglich zu reduzieren, um eine Insolvenz zu vermeiden, und andererseits den bisherigen Gesellschaftern – also dem Angeklagten Sanktjohanser und dem anderweitig Verfolgten Dr. Goetz – zu ermöglichen, auch nach der Restrukturierung der Anleihe an der Gesellschaft beteiligt zu bleiben, um weiterhin von vorhandenen Verlustvorträgen und auch von einem etwaigen späteren Wertzuwachs bei der operativen Tochtergesellschaft Sympatex Technologies zu profitieren.

Dass die Anleihegläubiger durch die vorgesehene Abfindung in Höhe von lediglich 10% des nominellen Anleihewerts von 13 Mio. Euro einen wirtschaftlichen Schaden erleiden könnten, da der tatsächliche Wert der Anleihe möglicherweise höher war, nahmen die Angeklagten dabei billigend in Kauf.

Die Anleihegläubiger wurden dabei mit einer Legende von einem sogenannten. „Weißen Ritter“ getäuscht, der angeblich bereit sei, die operative Tochtergesellschaft zu erwerben und fortzuführen, wenn die Anleihegläubiger einem Schuldenschnitt von 90% zustimmen würden. Tatsächlich habe es aber gar keinen ernsthaften Kaufinteressenten gegeben.

Die Angeklagten W. und Frank Günther haben nach den Feststellungen der Kammer in zwei Zivilverfahren vor dem Landgericht München I an zwei Terminen im Jahr 2022 und 2023 falsch ausgesagt. Der Angeklagte Sanktjohanser habe den Angeklagten Frank Günther in dessen Falschaussage noch bestärkt.

Die Kammer hat das Verhalten der Angeklagten als versuchten Betrug bzw. Beihilfe dazu und als uneidliche Falschaussage bzw. Beihilfe dazu bewertet. Die Angeklagten haben diesen Sachverhalt eingeräumt.

Zu Gunsten der Angeklagten bewertete das Gericht insbesondere die umfassenden Geständnisse der Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft hatte Stefan Sanktjohanser und Frank Günther wegen Betrugs angeklagt. Doch für eine Verurteilung wegen Betrugs hätte man in einem langwierigen Verfahren die genaue Schadenshöhe ermitteln müssen. So hatte man sich auf „versuchten Betrug“ verständigt.

Das Urteil beruht auf einer Verständigung und ist daher nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

www.fixed-income.org


 

Restrukturierung von Anleihen
Die Paul Tech AG kündigt eine Ab­stimmung ohne Versamm­lung in Bezug auf die 35 Mio. Euro 7,00% Schuld­ver­schreibungen 2020/2025 (ISIN DE000A3H2TU8…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die PAUL Tech AG hat angekündigt, die Inhaber der am 01.12.2025 fälligen Anleihe 2020/25 (WKN A3H2TU, ISIN DE000A3H2TU8) mit einem derzeit…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die PAUL Tech AG als Emittentin der 35 Mio. Euro 7,00% 2020/2025 Anleihe (WKN A3H2TU / ISIN DE000A3H2TU8) informiert darüber, dass die beab­sichtigte…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die SoWiTec group GmbH gibt bekannt, dass die heutige 2. Gläubiger­ver­sammlung der Inhaber der Anleihe 2018/2026 (ISIN DE000A2NBZ21) in Sonnenbühl…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die SoWiTec group GmbH hat bekannt gegeben, dass die Abstim­mung ohne Versamm­lung bezüglich der Anleihe 2018/2026 (ISIN: DE000A2NBZ21) mit einer…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die SoWiTec group GmbH ruft die Inhaber ihrer derzeit mit einem Gesamt­nenn­betrag von 5.343.800 Euro aus­stehenden 8,00% Anleihe 2018/2026 (ISIN:…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die LR Health & Beauty SE hat die Inhaber der Anleihe 2024/2028 (WKN A3513A, ISIN NO0013149658) darüber informiert, dass der Vorstand der…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die BayWa AG berichtet, dass man sich auf Basis des aktua­lisierten Finanzierungs­konzepts für die BayWa r.e. AG (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 17. März…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen

NWI-Anleihe fällt deutlich

Mit Blick auf die heute anstehende Zwischen­bericht­erstattung für das am 31. Dezember 2024 beendete Geschäfts­quartal und ein damit verbundenes…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die MSD Sales & Stores GmbH (ehemals mein­Solardach.de GmbH) hat bekannt gegeben, dass ein Insolvenz­eröffnungs­verfahren als Eigenantrag über das…
Weiterlesen
Anzeige

Neue Ausgabe jetzt online!