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Rudolf Wöhrl AG: Rechtsanwalt Gloeckner in vorläufigen Gläubigerausschuss berufen

Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner aus Nürnberg wurde durch das Amtsgericht Nürnberg zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses als Repräsentant der Gläubigergruppe der Schuldverschreibungsgläubiger bestellt.

Mit Pressemitteilung vom 06.09.2016 teilte die Rudolf Wöhrl AG mit, Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens vor dem Amtsgericht Nürnberg zu stellen, um die laufende Restrukturierung und Neuausrichtung des Textilhandelsunternehmens im Rahmen der Eigenverwaltung zu verstärken und zu beschleunigen.

Das zuständige Amtsgericht Nürnberg (Az.: IN 1156/16) ordnete daraufhin mit Beschluss vom 06.09.2016 die vorläufige Eigenverwaltung als Schutzschirmverfahren an und bestellte Herrn Rechtsanwalt Volker Böhm zum vorläufigen Sachwalter.

Zudem wurde durch das Gericht mit Beschluss vom 07.09.2016 ein vorläufiger Gläubigerausschuss zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen eingesetzt und Rechtsanwalt Gloeckner zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses als Repräsentant der Gläubigergruppe der Schuldverschreibungsgläubiger bestellt.

Die Rudolf Wöhrl AG hatte im Jahr 2013 eine Inhaberschuldverschreibungsanleihe im Gesamtnominalvolumen von EUR 30.000.000,00 (Rudolf- Woehrl- Anleihe 13/18, WKN: A1R0YA, ISIN: DE000A1R0YA4) begeben, die 2018 zur Rückzahlung fällig ist.

Die Emittentin hat nun bis zum 30.11.2016 Zeit, einen Sanierungsplan zu entwerfen und diesen dem Gericht vorzulegen. Gloeckner wird diesen Prozess als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses eng begleiten.

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