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SeniVita Social Estate AG plant Laufzeitverlängerung der Wandelanleihe bis 2025 bei erhöhter Verzinsung

Anleihegläubigerversammlung (Abstimmung ohne Versammlung) vom 07.03.-10.03.2020

Der Vorstand der SeniVita Social Estate AG (SSE AG), Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland, hat heute Details der geplanten Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) bekannt gegeben. Wie angekündigt (vgl. Pressemitteilung vom 10. Februar 2020), sind die vorgesehenen Maßnahmen Teil eines Transformationsprogramms, um die SeniVita-Gruppe auf profitables Wachstum auszurichten.

Die SSE AG fordert die Gläubiger der Wandelanleihe zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum 7. März 2020 ab 0:00 Uhr (MEZ) bis 10. März 2020 um 24:00 Uhr (MEZ) auf. Vorgeschlagen wird, die Laufzeit der Anleihe, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig wird, um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern. Der am 31. Januar 2020 abgelaufene Wandlungszeitraum wird nicht angepasst, d.h. die Anleihe besteht zukünftig ohne Wandlungsrecht fort.

Als Ausgleich für das Entgegenkommen der Gläubiger wird der Zinssatz der Anleihe von derzeit 6,5% p.a. auf 8,5% p.a. erhöht. Dabei wird nach einem jährlichen Stufenplan nur ein Teil des Zinses ausgezahlt, um die Liquiditätsbelastung an die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft während der Transformation anzupassen. Der nicht ausgezahlte Zinsanteil wird am Ende der Laufzeit als einmalige Zusatzzahlung geleistet. Je nach Liquiditätsentwicklung hat die Gesellschaft jedoch auch bei vorhergehenden Zinsterminen die Möglichkeit, diese Zusatz-Zinszahlungen vorab zu leisten.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Besicherung der Anleihe auf Grundpfandrechte an Immobilien zu beschränken und Barbestände der SSE AG künftig von der Besicherung auszunehmen. Ferner stehen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger, erweiterte Reporting-Pflichten der Gesellschaft sowie die Einräumung des Rechts der SSE AG, die Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen, zur Abstimmung.

Die Liquiditätsentlastung der SSE AG dient der Umsetzung des Transformationsprogramms. Es sieht vor, die Managementqualität auf allen Ebenen der Gruppe zu verbessern, klare Prozesse und Verantwortlichkeiten in den Pflegebetrieben festzulegen und die zu komplexe Gruppenstruktur zu vereinfachen. Ziel ist, dass die SSE-Gruppe im Jahr 2021 den operativen Turn-around erreicht, unter anderem durch eine signifikante Verbesserung der Auslastung der Pflegeeinrichtungen, die aktuell im Schnitt bei 62% liegt.

Damit einhergehen soll auch eine klare organisatorische und geschäftliche Trennung der SSE-Gruppe von den geschäftlichen Aktivitäten des Großaktionärs SeniVita Sozial gGmbH, die 49,9% am Grundkapital der SSE AG hält (weitere 49,9% liegen beim Bauunternehmen Ed. Züblin AG) und die maßgeblich vom SSE-Vorstandsvorsitzenden Dr. Horst Wiesent kontrolliert wird. Die Trennung wird auch dadurch dokumentiert, dass der Markenname "SeniVita" künftig der SSE-Gruppe vorbehalten sein wird. Die SeniVita Sozial gGmbH als Teil der Unternehmensgruppe Dr. Wiesent soll entsprechend in Dr. Wiesent Sozial gGmbH umbenannt werden.

Dr. Horst Wiesent, Vorstandsvorsitzender der SeniVita Social Estate AG: "Ich bin sicher, dass wir den Anleihegläubigern ein faires und maßvolles Angebot unterbreiten. Unsere Gruppe bekäme auf der Liquiditätsseite die Luft, die sie braucht, um die geplante operative Transformation umzusetzen und neue Projekte voranzutreiben. Die Gläubiger müssten dafür jedoch keinerlei Forderungsverzicht leisten und erhielten sogar einen erhöhten Zinssatz. Im Vergleich zu den möglichen Alternativen ist die vorgeschlagene Verlängerung der Anleihe ohne Frage die beste Option für die Anleihegläubiger."

Weitere Informationen zur Abstimmung der Gläubiger
Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter

www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html

veröffentlicht. Auf der Website befinden sich auch alle notwendigen Formulare zur Ausübung des Stimmrechts bzw. der Bevollmächtigung eines Vertreters. Zum Abstimmungsleiter wurde Herr Notar Dr. Jochen N. Schlotter, Frankfurt am Main, bestimmt.

Gemäß Schuldverschreibungsgesetz ist die Gläubigerversammlung beschlussfähig, wenn die Abstimmenden wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten (Quorum). Laut Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 ist für die Änderung wesentlicher Inhalte der Anleihebedingungen eine qualifizierte Mehrheit von 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte erforderlich. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen.

Über die SeniVita-Gruppe:
Die SeniVita Social Estate AG in Bayreuth und ihre Tochtergesellschaften planen, bauen, vermarkten und betreiben hochwertige Pflegewohnimmobilien. Die Gruppe zählt in diesem Bereich zu den führenden Adressen im süddeutschen Raum. Dabei profitiert sie von den Kompetenzen der beiden Hauptaktionäre Ed. Züblin AG (Wohnimmobilienbau) und SeniVita Sozial gGmbH/Dr. Wiesent Gruppe (Altenpflege). Die Gründung der Gruppe durch Dr. Horst Wiesent reicht bis ins Jahr 1998 zurück.

Die Wohnanlagen werden auf Basis des zukunftsweisenden Konzepts AltenPflege 5.0 gestaltet und zusammen mit kompetenten Servicepartnern betrieben. Das von SeniVita entwickelte Modell vereint die Bausteine seniorengerechte Wohnungen, ambulante Pflege und moderne Tagespflege in einem innovativen Wohn- und Pflegekonzept. Aktuell betreibt die Gruppe 12 Pflegeeinrichtungen.

https://www.fixed-income.org/
(Foto:
© SeniVista)


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