Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG möchte gemäß §8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen (ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H) gegebenenfalls Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro in Form eines Darlehens aufnehmen.
Gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen ist das Unternehmen verpflichtet, die Absicht der Aufnahme einer solchen Finanzverbindlichkeit mindestens zehn (10) Werktage vorher öffentlich per DGAP-Meldung bekannt zu machen.
http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/
