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Booster Precision Components: Erfolgreicher Abschluss des schriftlichen Verfahrens zum Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den Anleihebedingungen

Booster Precision Compo­nents GmbH gibt heute den erfolg­reichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens bekannt, das am 13. Mai 2024 in Bezug auf die ausstehende, bis zu 60 Mio. Euro vorrangig besicherte, kündbare Anleihe mit Fälligkeit 2026 (WKN A30V3Z, ISIN NO0012713520) der Gesellschaft eingeleitet wurde, und zwar in Bezug auf den Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den Anleihe­bedingungen, wie in der Bekannt­machung des Schriftlichen Verfahrens vom 13. Mai 2024 (der Antrag) angegeben.

An dem schriftlichen Verfahren nahm eine ausreichende Anzahl von Anleihegläubigern teil, um beschlussfähig zu sein. Die erforderliche Mehrheit der Anleihegläubiger stimmte für die Annahme des Vorschlags.

Die Gesellschaft zahlt den berechtigten Anleihegläubigern die in der Bekanntmachung des Schriftlichen Verfahrens festgelegte Zustimmungsgebühr in Höhe von 1,00 Prozent des Nennbetrags je Anleihe (die „Zustimmungsgebühr“). Die Zustimmungsgebühr ist an alle Personen zu zahlen, die am 28. Mai 2024 als direkte eingetragene Eigentümer oder als Bevollmächtigte in den von dem Wertpapierzentralverwahrer (die „CSD“) geführten Aufzeichnungen eingetragen sind.

Die Zahlung der Zustimmungsgebühr erfolgt am 12. Juni 2024 über das kontobasierte System der CSD.

Die Bedingungen für die Zahlung der Zustimmungsgebühr sind in der Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens im Einzelnen aufgeführt und können auf der Website des Unternehmens (https://booster-precision.com/en/investor-relations/bond.html)  eingesehen werden.

www.fixed-income.org
Foto: © Booster Precision Components GmbH


 

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