Die EVERYIELD AG (vormals EverYield Properties AG), Wien, hat eine Unternehmensanleihe mit einem Zielvolumen von bis zu 30 Mio. Euro emittiert. Mit dem Emissionserlös des „Infrastructure Bond 2026/2032“sollte nach Unternehmensangaben die erste Ausbaustufe des EverYield Energy Campus finanziert sowie der Aufbau einer skalierbaren Infrastrukturplattform für die thermische Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung vorangetrieben werden.
Die Platzierung der Anleihe erfolgte im Rahmen eines öffentlichen Angebots in Deutschland, Österreich und Luxemburg. Die Anleihe hat einen Kupon von 9,00% p.a. und eine Laufzeit vom 01.07.2026 bis 30.06.2032.
Am 01.07.2026 meldete das Unternehmen:
„Die EverYield AG hat die Zeichnungsfrist ihrer Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A4EVPH1, WKN: A4EVPH) erfolgreich abgeschlossen. Mit einem Platzierungsvolumen von 41 Mio. Euro konnte das ursprünglich angestrebte Emissionsvolumen von 30 Mio. Euro deutlich übertroffen werden.“
Obwohl es keine negativen Meldungen gab, ist der Kurs der Anleihe eingebrochen.
Am 10.08.2026 erklärte EverYield hierzu:
„Die Kursbewegungen der vergangenen Handelstage haben keinerlei Einfluss bzw. stehen in keinem Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung oder der operativen Geschäftstätigkeit der EverYield AG. Der Gesellschaft sind derzeit keine operativen oder finanziellen Entwicklungen innerhalb des Unternehmens bekannt, die diese außergewöhnlichen Kursbewegungen erklären.“
Rund 3 ½ Monate nach der Emission, notiert die Anleihe unter 1% des Nominalwerts.
Etwas Licht ins Dunkel brachte der zweite Nachtrag zum EU-Wachstumsprospekt, den das Unternehmen am 05.10.2026 veröffentlicht hat:
„Gründe für das Angebot und Verwendung der Erlöse
Der geschätzte Nettoemissionserlös beträgt bei Vollplatzierung ca. EUR 49,1 Millionen. Das Angebot dient im Wesentlichen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Emittentin und der allgemeinen Entwicklung des Unternehmens. Festgehalten wird, dass im Gegenzug für die zum Zeitpunkt der Billigung dieses Nachtrags vom Plattformgeber gezeichneten Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 40 Millionen kein Liquiditätszufluss in die Emittentin stattgefunden hat. Der Zeichnungspreis dieser Schuldverschreibungen ist bis zur Fälligkeit der Lizenzentgelte aus einem mit dem Plattformgeber abgeschlossenen Master Platform License Agreement am 01.07.2032 gestundet und soll anschließend, soweit rechtlich zulässig, mit der daraus resultierenden Lizenzforderung aufgerechnet werden. Der verbleibende Nettoemissionserlös in Höhe von EUR 9,1 Millionen dient der Bereitstellung einer Startfinanzierung für den Erwerb der ersten Standorte (Projektliegenschaften) für den Aufbau der Plattform sowie die frühe Entwicklung und den anschließenden Roll-out der Energy Campus Infrastruktur der Gesellschaft. Festgehalten wird, dass der Erwerb von Standorten allenfalls auch im Wege eines Share Deal über einen Erwerb von bestehenden Gesellschaften, in deren Eigentum der jeweilige Standort steht, strukturiert werden könnte und die Emissionserlöse für den Erwerb von Anteilen an diesen Gesellschaften von den Verkäufern verwendet werden könnten.“
Es folgt der Hinweis auf die folgenden Interessenkonflikte:
„Nach Ansicht der Emittentin besteht ein besonderes Interesse eines Plattformentwicklers an dem Angebot bzw. der Emission, der zum Zeitpunkt der Billigung dieses Nachtrags Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 40.000.000 gezeichnet. Ein Barzufluss an die Emittentin ist daraus nicht erfolgt. Der Zeichnungspreis dieser Schuldverschreibungen ist bis zur Fälligkeit der Lizenzentgelte aus einem mit der Emittentin abgeschlossenen Master Platform License Agreement am 01.07.2032 gestundet und soll anschließend, soweit rechtlich zulässig, mit der daraus resultierenden Lizenzforderung aufgerechnet werden (siehe dazu Punkt 4.1.1 sowie Punkt 8.4). Daneben erhält der Plattformgeber aus dem Master Platform License Agreement ab sofort eine laufende Zahlungsverpflichtung der Emittentin in Höhe von EUR 1.800.000 pro Jahr (4,5 % p.a. auf EUR 40.000.000) sowie eine am 01.07.2032 fällige, durch die Schuldverschreibungen besicherte Lizenzforderung in Höhe von bis zu EUR 40.000.000, mit der der Zeichnungspreis dieser Schuldverschreibungen aufgerechnet werden soll…“
Die Gesellschaft erklärt zudem im zweiten Prospektnachtrag:
„Es besteht das Risiko, dass die Emittentin insolvent wird und/oder die Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen nicht bedienen kann…“
und weiter:
„Dieses Risiko wird angesichts der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus Anleiheemissionen zusätzlich erhöht. Zum Zeitpunkt der Billigung dieses Nachtrags hat der Plattformgeber Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 40.000.000 gezeichnet. Ein Barzufluss an die Emittentin ist daraus nicht erfolgt; der Zeichnungspreis ist bis zur Fälligkeit von Lizenzentgelten aus einem mit dem Plattformgeber abgeschlossenen Master Platform License Agreement am 01.07.2032 gestundet und soll anschließend, soweit rechtlich zulässig, mit diesen bis dahin angefallenen Lizenzforderungen aufgerechnet werden…“
Wir haben die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bereits mehrfach auf die Entwicklung bei EverYield hingewiesen.
www.fixed-income.org
