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Huber Automotive: Abstimmung bei Anleihe-Gläubiger-versammlung (Abstimmung ohne Versammlung) nur noch heute möglich

Die Anleihegläubiger der Huber Automotive AG können bis heute, 24.00 Uhr im Rahmen der Anleihegläubiger­versammlung über eine Änderung der Anleihe­bedingungen abstimmen. Es handelt sich um eine Abstimmung ohne Versammlung. Die ent­sprechenden Formulare (Formular zur Stimmabgabe, Formular Sperrvermerk sowie Stimmrechtsvollmacht) können sowohl im Bundesanzeiger als auch auf der Webseite des Unternehmens heruntergeladen werden. Wichtig ist, die Dokumente innerhalb der vorgegebenen Frist, von Dienstag, den 2. April 0:00 bis zum 4. April 24:00 einzureichen. Davor oder später eingereichte Abstimmungen gelten als ungültige Stimmabgaben. Einzureichen sind die Formulare beim Notar unter abstimmungsleiter@mock-rechtsanwaelte.de , alternativ per Fax oder auf dem Postweg.

Abgestimmt werden soll über die Prolongation der Anleihe (ISIN DE000A2TR430, WKN A2TR43), das heißt, der Fälligkeitszeitpunkt soll auf den 16. April 2027 geändert werden. Gleichzeitig ist damit eine Anpassung des Zinssatzes an das Marktumfeld, von 6,00% auf 7,50% p.a. ab dem 16. April 2024 verbunden. In dem Beschlussvorschlag ist ferner ein Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht bis zum 15. Mai 2024, sowie gewisse Aufschläge bei vorzeitiger Rückzahlung durch die Emittentin enthalten. 

Vorstand Martin Huber erläutert im Interview mit dem BOND MAGAZINE die Hintergründe:

https://www.fixed-income.org/restrukturierung/wir-sind-davon-ueberzeugt-dass-wir-nach-der-prolongation-kurzfristig-die-eigenkapitalbasis-staerken-koennen-und-unseren-kurs-erfolgreich-fortsetzen-koennen-martin-huber-huber-automotive.html

www.fixed-income.org 
Foto: © Huber Automotive


 

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