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LAIQON AG: Platzierung des LAIC-Token 24 in Q2 2024, Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts um bis zu 5,7% des Grundkapitals

Wandelung der WSV 2020/24 mit über 85% erwartet

Die Wachstums­finanzierung des LAIC-Teil­konzerns wurde durch die be­gonnenen Ausgaben von LAIC-Token 24 an ausgewählte pro­fessionelle und semi­professionelle Anleger erfolgreich fortgesetzt. Zum 4. Mai 2024 wurden bereits für rund 60% der geplanten Gesamt­platzierung von rund 6,8 Mio. Euro LAIC-Token 24 ausgegeben. 

Die Lieferung der LAIC-Token 24 erfolgte auf der Grundlage einer Bewertung des LAIC-Teilkonzerns in Höhe von rund 65 Mio. Euro. Auf dieser Bewertungsbasis beteiligten sich neben dem Vorstand auch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAIQON-Konzerns an der LAIC-Wachstumsfinanzierung.

Der Vorstand der LAIQON AG erwartet die Umsetzung der finalen Platzierung des LAIC-Token 24 im 2. Quartal 2024.  

Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts 

Der Vorstand der LAIQON AG hat im Zuge der Platzierung der LAIC-Token 24 eine Reihe von Gesprächen mit Aktionären und potenziellen Investoren sowohl zur weiteren Entwicklung des LAIC-Teilkonzerns als auch zu der Wachstumsstrategie GROWTH 25 geführt. Dabei wurde sowohl ein positives Interesse an der innovativen Finanzierung über die LAIC-Token 24 als auch an der Equity Story der LAIQON AG bekundet. 

Aufgrund der dynamischen und vertrauensvollen Wahrnehmung der Gesellschaft, sowohl bei Aktionären als auch im Kreis potenzieller neuer Investoren, ist der Vorstand zur Überzeugung gelangt, eine Barkapitalerhöhung auch zu einem über dem aktuellen Börsenkurs liegenden Ausgabepreis platzieren zu können.

Vorstand und Aufsichtsrat der LAIQON AG haben daher am 4. Mai 2024, die Durchführung einer wertpapierprospektfreien Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. 

Bei der Barkapitalerhöhung sollen bis zu maximal 1.000.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben werden. Der Ausgabepreis je neuer Aktie wurde mit 6,25 Euro festgelegt und lag somit entsprechend rund 26% über dem aktuellen Börsenkurs (XETRA Schlusskurs 03.05.2024).

Den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beabsichtigt die LAIQON AG u. a. wie folgt zu verwenden:

Um die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken, beabsichtigt die Gesellschaft, einen Teil des Nettoemissionserlöses für die Umsetzung eines Effizienzprogrammes zu verwenden. Die Effizienzsteigerung soll dabei durch eine weitere Digitalisierung und Prozessoptimierung der aufgebauten Plattform erreicht werden. Ziel ist es, mit optimierten Technologien und vereinfachten internen Abläufen, die Personal- und Betriebskosten zu senken und gleichzeitig die Servicequalität für die Kunden zu erhöhen. 

Ein weiterer Teil des Nettoemissionserlöses soll für die Finanzierung des Auf- und Ausbaus weiterer White-Label-Partner-Kooperationen sowie zur Stärkung des Vertriebsbereichs verwendet werden. 

Des Weiteren soll ein Teil des Nettoemissionserlöses zudem für die begonnene Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) nach ISO 27001 verwendet werden. Damit soll das bereits erreichte hohe Niveau im Bereich der Informationssicherheit des LAIQON-Konzerns in ein Managementsystem überführt werden, das auch bei Banken und Finanzdienstleistern international anerkannte Standards setzt. 

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 voll gewinnberechtigt. Durch die Kapitalerhöhung soll sich das Grundkapital der Gesellschaft von 17.493.698,00 Euro um bis zu 5,7% erhöhen.

Zur Zeichnung der neuen Aktien wurde die futurum bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main mit der Maßgabe zugelassen, die neuen Aktien an von der Gesellschaft zugelassene Investoren ab einem Mindestanlagebetrag von 100.000,00 Euro zu platzieren. Dies entspricht einer Zeichnung von mindestens 16.000 Stücke neuer Aktien durch einen jeden Investor.

Um Aktionären der Gesellschaft trotz Ausschluss des Bezugsrechts die Möglichkeit einzuräumen, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, Bestandsaktionäre, die an der Barkapitalerhöhung zu genannten Bedingungen teilnehmen möchten, vorrangig zu berücksichtigen.

Die Barkapitalerhöhung wird von dem Kapitalmarkteam der futurum bank AG als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner begleitet. Interessierte Aktionäre und Investoren, die an der Barkapitalerhöhung teilnehmen möchten, werden gebeten, ausschliesslich über ihre Depotbank bei der futurum bank AG eine entsprechende Order ab Montag, den 06. Mai 2024, 09:00 Uhr, aufzugeben. 

Im Falle einer Überzeichnung wird der Vorstand in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Eingangs der Orderaufträge und dem Ordervolumen nach angemessenen Kriterien und unter Berücksichtigung von § 53a AktG über die Zuteilung der neuen Aktien entscheiden und Bestandsaktionäre bevorzugt zur Zeichnung neuer Aktien zulassen.

Zu den Kapitalmaßnahmen Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer (CEO) der LAIQON AG: “Unsere Aktionäre und Investoren unterstützten aktiv unser Geschäftsmodell und den Wachstumsplan GROWTH 25. Die innovative Finanzierung unseres WealthTech LAIC über die LAIC-Token 24 ermöglicht die weitere Umsetzung von Kooperationen, wie beispielsweise mit der Union Investment. Das Vertrauen, die Kapitalerhöhung zu einem deutlichen Aufschlag zum tagesaktuellen Börsenkurs zu zeichnen, bestätigt eindrucksvoll, welches Potenzial unserer Equity Story zugemessen wird.“ 

Wandelung der WSV 2020/24 mit über 85% erwartet

Der Vorstand der LAIQON AG erwartet zum jetzigen Zeitpunkt, dass insgesamt über 85% der Investoren der 5,50%-Wandelschuldverschreibung 2020/24 (WSV 20200/24, ISIN: DE000A289BQ3 / WKN: A289BQ) mit einem Gesamtnennbetrag von 5 Mio. Euro von Ihrem Wandlungsrecht zum Tausch in Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen werden. Neben den bereits von Investoren in den zurückliegenden Wandlungsfenstern in Aktien gewandelten rund 20% des Gesamtnennbetrags der WSV 2020/24 hält der Vorstand und damit verbundene Rechtseinheiten weitere rund 20% des Gesamtnennbetrags.  Darüber hinaus haben weitere Investoren mit rund 45% des Gesamtnennbetrags der WSV 2020/24 signalisiert, von Ihrem Wandlungsrecht zum Tausch in Aktien der Gesellschaft Gebrauch zu machen. 

Das letzte Wandlungsfenster WSV 2020/24 hat am 3. Mai 2024 begonnen und endet am 31. Mai 2024, 16:00 Uhr. Nach den Wandelungen wird die Lieferung der Aktien an die Investoren voraussichtlich ab dem 05. Juni 2024 erfolgen.

Über die LAIQON AG:
Die LAIQON AG (LQAG, ISIN: DEOOOA12UP29) ist ein stark wachsender Asset Manager mit Fokus auf nachhaltige Kapitalanlagen und einem verwalteten Vermögen von über 6,4 Mrd. Euro (Stand: 31.03.2024). Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg, Frankfurt, München und Berlin bietet institutionellen und privaten Anlegern ein Portfolio aus aktiv gemanagten Fonds, KI-gemanagten Fonds und individueller Vermögensverwaltung an. Mit seiner KI-Tochter LAIC und dem selbst entwickelten LAIC-ADVISOR® gehört LAIQON zu den Vorreitern für Künstliche Intelligenz im Asset Management. Als digitale Fondsgesellschaft setzt LAIQON auch bei seinen Prozessen und im Datenmanagement auf modernste Plattform-Technologie. Dank seiner voll integrierten Digitalen Asset Plattform (DAP 4.0) kann LAIQON seinen Service vom Onboarding bis zum Reporting voll digital abbilden, skalieren und seine Produkte und Services Dritten als White-Label-Partner zur Verfügung stellen.

www.fixed-income.org
Foto: © LAIQON


 

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