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Schlote Holding GmbH: vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für Tochtergesellschaft Schlote GmbH & Co. KG

Keine wesentlichen Auswirkungen auf laufende Sanierung der Schlote-Gruppe

Die Schlote Holding GmbH hat bekannt gegeben, dass das Amts­gericht Hildes­heim für die 100-prozentige Tochter­gesell­schaft Schlote GmbH & Co. KG das vorläufige Insolvenz­verfahren in Eigen­verwaltung angeordnet hat. Zum vorläufigen Sachwalter des Verfahrens wurde Stefan Liese von GÖRG Insolvenz­verwaltung Partner­gesellschaft von Rechtsan­wälten mbB bestellt. Der Geschäfts­betrieb der Gesellschaft wird weiterhin fortgeführt.

Grund für das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist, dass infolge der Insolvenz der Hasenclever & Sohn GmbH, die in Harsum Stahlgussteile zu Bauteilen von Turboladern für einen deutschen Automobilhersteller weiterverarbeiten ließ, ein Großauftrag unerwartet zurückgezogen und an einen chinesischen Mitbewerber vergeben wurde. Dieser Auftrag lief seit 2021 und umfasste bis 2027 ein jährliches Umsatzvolumen von rund 15 Mio. Euro. Aufgrund der vergangenen Krisenjahre sind die liquiden Reserven des betroffenen Werkes aktuell nicht in der Lage, diesen völlig unerwarteten Umsatzausfall zu kompensieren.

Das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren beschränkt sich auf das Werk am Standort Harsum und die Schlote GmbH & Co. KG. Die Schlote Holding GmbH und ihre anderen sieben Tochtergesellschaften, darunter die Schlote Technology sowie zwei Produktionsstätten in Tschechien und China, sind nicht betroffen. Das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Schlote GmbH & Co. KG hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die laufende Sanierung der Schlote-Gruppe.

Zur Unterstützung hat die Schlote GmbH & Co. KG die anerkannten Experten der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt sowie Justus von Buchwaldt und Dr. Rouven Quick zu Generalbevollmächtigten dieser KG ernannt.

www.fixed-income.org
Foto: © Schlote Holding GmbH


 

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