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BDT Media Automation beschließt Wiederaufnahme des Rückkaufprogramms für Unternehmensanleihe

Die Geschäftsleitung der BDT Media Automation GmbH hat beschlossen, das am 9. Oktober 2015 angekündigte Rückkaufprogramm der im September 2012 begebenen  EUR 17,4 Mio. 8,125% Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2017 (ISIN: DE000A1PGQL4, WKN: A1PGQL), unter dem bisher keine Stücke zurück erworben wurden, wieder neu aufzunehmen und von der Möglichkeit eines Rückkaufs von Schuldverschreibungen - wie nach § 4 der Anleihebedingungen vorgesehen - jederzeit und zu jedem Preis im Markt oder auf andere Weise Gebrauch zu machen. Ein bestimmtes Höchstvolumen für das Rückkaufprogramm ist nicht vorgesehen.

Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass das derzeit niedrige Kursniveau der Schuldverschreibungen eine wirtschaftlich sinnvolle Gelegenheit zum Rückkauf bietet. Das Rückkaufprogramm soll der Gesellschaft erneut die notwendige Flexibilität bieten, um bis zum Ende der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen günstige Gelegenheiten für Rückkäufe von Teilschuldverschreibungen zu nutzen, sofern und soweit der Gesellschaft liquide Mittel zum Rückerwerb zur Verfügung stehen und ein Rückerwerb aus Sicht der Gesellschaft wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Der Rückkauf der eigenen Schuldverschreibungen soll sowohl über die Frankfurter Wertpapierbörse als auch außerhalb der Börse (OTC) erfolgen und kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird in diesem Fall eine erneute Mitteilung erfolgen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene Schuldverschreibungen wieder zu veräußern.

Die Gesellschaft wird im Rahmen von Geschäften über die Börse die nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen geltenden Mitteilungspflichten, Handelsbedingungen und Handelsbeschränkungen berücksichtigen.

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