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Gebr. Sanders-Anleihe 2013/18: Anleihegläubiger müssen jetzt handeln

Am kommenden Montag, den 12. Dezember findet die zweite Anleihegläubigerversammlung der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG-Anleihe 2013/18 (WKN A1X3MD, ISIN DE000A1X3MD9) in den Räumen der Gesellschaft Maschstr. 2, 49565 Bramsche statt. Die Anmeldung ist bis zum Freitag, den 9. Dezember 2016 (24.00 Uhr) erforderlich und muss an die Gesellschaft gesendet werden. Daher müssen Anleihegläubiger jetzt zeitnah handeln.

Bei der Anleihegläubigerversammlung soll u.a. ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der die Interessen der Anleihegläubiger vertritt. Hintergrund ist der Umstand, dass mit Beschluss vom 29. September 2016 das zuständige Amtsgericht in Bersenbrück dem Antrag der Geschäftsführung der Anleiheemittentin auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben hat. Das Amtsgericht Bersenbrück hat Herrn Rechtsanwalt Michael Mönig, Münster, zum vorläufigen Sachwalter ernannt.

Die Wahl eines sogenannten gemeinsamen Vertreters ist notwendig, damit die Interessen der Anleihegläubiger sachgerecht vertreten werden. Zur Wahl stehen die BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Standort Bochum) sowie die One Square Advisory Services GmbH, München.

BRL beschäftigt ca. 180 Mitarbeiter in Berlin, Bochum, Dortmund, Hamburg und Hannover. Die Mitarbeiter von BRL verfügen über eine umfangreiche Expertise bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen. Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Dorothee Madsen und Rechtsanwalt Stefan Denkhaus. BRL war bzw. ist in unterschiedlichen Funktionen in der Sanierung, Restrukturierung oder auch Abwicklung der folgenden Unternehmen involviert: KTG Agrar, PROKON Regenerative Energien und EEV Erneuerbare Energie Versorgung.

Das BOND MAGAZINE rät Anlegern, die BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum gemeinsamen Vertreter zu wählen, um ihre Interessen zu wahren und eine möglichst hohe Insolvenzquote zu erreichen.

Die folgenden Details sind von Bedeutung:

Anleihegläubiger, die nicht selbst an der zweiten Gläubigerversammlung teilnehmen können, sollten sich mittels Vollmacht vertreten lassen, um ihre Interessen zu wahren.

Anleihegläubiger, die dem Stimmrechtsvertreter, Herrn Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld (Kanzlei Börgen Schwengel Hünefeld, Bramsche), eine Vollmacht bzw. Weisungen für die Abstimmung erteilen möchten, müssen das ausgefüllte Vollmachtsformular mit Weisungen sowie den besonderen Sperrvermerk bis 9. Dezember 2016 (24.00 Uhr) an Herrn Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld senden: Telefax: +49 (0) 54 61 / 69 10, E-Mail
info(at)rae-boergen.de. Die Anmeldung zur Gläubigerversammlung muss allerdings an die Emittentin gesendet werden.

Die notwendigen Formulare sind wichtig:

Anmeldeformular:
http://www.sanders.eu/fileadmin/documents_sanderseu/Dokumente_Anleihe/glaeubigerversammlung_2016/Dezember-2016/161123_Anmeldeformular_Gl%C3%A4ubigerV_Dezember_2016.pdf

Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk:
http://www.sanders.eu/fileadmin/documents_sanderseu/Dokumente_Anleihe/glaeubigerversammlung_2016/Dezember-2016/161123_Besonderer_Nachweis_mit_Sperrvermerk.pdf

Erteilung einer Vollmacht an Dritte:
http://www.sanders.eu/fileadmin/documents_sanderseu/Dokumente_Anleihe/glaeubigerversammlung_2016/Dezember-2016/161123_Vollmacht.pdf

Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Emittentin:
http://www.sanders.eu/fileadmin/documents_sanderseu/Dokumente_Anleihe/glaeubigerversammlung_2016/Dezember-2016/161123_Vollmacht_m_Weisungen_StimmrechtsV.pdf


BOND MAGAZINE
http://www.fixed-income.org/
http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/


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