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hep global GmbH kann Anleihe 2021/2026 im Mai nicht fristgerecht zurückzahlen und bittet um Verlängerung

© hep global

Die Geschäfts­führung der hep global GmbH hat be­schlossen, die Anleihe­gläubiger des Green Bonds 2021/2026 zu einer Abstim­mung ohne Versamm­lung im Zeitraum vom 7. April 2026 bis zum 9. April 2026 „einzuladen“.

Die Gesellschaft befindet sich nach eigenen Angaben derzeit in Verhandlungen mit potenziellen Kapitalgebern über die Refinanzierung ihrer bestehenden Verbindlichkeiten, einschließlich des Green Bonds 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5). So hat hep global bereits in den USA einen potenziellen Investor gefunden und führt finale Verhandlungen über den Abschluss der zukünftigen Finanzierung für das US-Geschäft. Die bislang angestrebte Gesamtfinanzierungslösung konnte bisher jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Der Green Bond 2021/2026 wird am 18. Mai 2026 zur Rückzahlung fällig. Um ausreichende Zeit in den laufenden Verhandlungen mit den potenziellen Kapitalgebern zu haben und die Gesamtfinanzierungslösung zu finden, hat die Gesellschaft entschieden, die Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 vorsorglich aufzufordern, im Wege der Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung der Laufzeit des Green Bonds 2021/2026 zu modifizierten Bedingungen zu beschließen.

Beschlussgegenstand der Abstimmung ohne Versammlung wird im Wesentlichen Folgender sein:

a) Verlängerung der Laufzeit des Green Bonds 2021/2026 um 18 Monate bis zum 18. November 2027 (ausschließlich) (§ 3 (d) Satz 1 der Anleihebedingungen);

b) Anpassung von § 4 (b) der Anleihebedingungen betreffend die vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin.

Die im Wege der Abstimmung ohne Versammlung vorgeschlagene Restrukturierung des Green Bonds 2021/2026 ist Teil der laufenden strategischen Bestrebungen zur Gesamtrefinanzierung der Gesellschaft, mit denen die hep global GmbH die Kapitalstruktur stärken, die finanzielle Flexibilität erhöhen und die Voraussetzungen für weiteres Wachstum schaffen möchte. Werden die Refinanzierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen, soll dadurch auch die erforderliche Grundlage für die Rückführung des Green Bonds 2021/2026 geschaffen und die Umsetzung der Unternehmensstrategie gewährleistet werden. Sollten entgegen den aktuellen Erwartungen die laufenden Finanzierungsgespräche nicht vor dem Rückzahlungstermin in einer Refinanzierungslösung münden, soll durch die Zustimmung der Anleihegläubiger zur Laufzeitverlängerung des Green Bonds 2021/2026 die Zahlungsfähigkeit der Emittentin gesichert werden und bis zu weitere 18 Monate Zeit bestehen, um die Refinanzierungslösung umzusetzen oder eine andere Lösung zu finden. Hierzu soll auch die mit Pressemitteilung vom 23. Januar 2026 dargelegte prognostizierte positive operative Entwicklung im Geschäftsjahr 2026 beitragen.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird voraussichtlich am 24. März 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Datum auf der Internetseite der hep global GmbH mit den erforderlichen Formularen und weiteren Unterlagen unter hepsolar.com/green-bond-2021-2026/ abrufbar.

www.green-bonds.com – Die Green Bond-Plattform.

 

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