Die Geschäftsführung der paragon GmbH & Co. KGaA hat beschlossen, die Gläubiger ihrer 6,75% Anleihe mit Fälligkeit am 5. Juli 2027 (WKN: A2GSB8, ISIN DE000A2GSB86), die noch im Volumen von rund 45,2 Mio. Euro aussteht, zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) aufzufordern, um die Laufzeit der Anleihe 2017/2027 um vier Jahre, d.h. bis zum 5. Juli 2031, zu verlängern und einzelne Bestimmungen der Anleihebedingungen anzupassen. Hierzu gehört etwa die Gewährung einer Zinspause für die in 2026 fälligen Zinsen bis zum Rückzahlungstermin, an dem diese nachgezahlt werden, sowie die Veränderung der Zinsstruktur durch Wegfall des PIK-Zinselements. Zur Verbesserung der Position der Anleihegläubiger ist die Gewährung von Garantien durch die beiden wesentlichen Tochtergesellschaften vorgesehen.
Die Einberufung zur Abstimmung ohne Versammlung wird voraussichtlich ab dem 12. November 2025 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der paragon (https://paragon.ag/) im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Anleihen / Anleihegläubigerabstimmung" abrufbar sein.
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