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pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird eventuell die Einschränkung oder die Versagung des Bestätigungsvermerks für 2023 erklären

Foto: © pixabay

Ein Gespräch mit dem Abschluss­prüfer der Gesellschaft, der Deloitte GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft (Abschlussprüfer), hat ergeben, dass eventuell die Prüfung des Jahres- und Konzern­abschlusses für das Geschäftsjahr 2023 auf Basis der vorliegenden Unterlagen und Informationen beendet wird. Dies würde voraussichtlich zur Folge haben, dass der Abschlussprüfer aufgrund der aus seiner Sicht bestehenden Prüfungshemmnisse und aufgrund der vor der Durchführung der beiden avisierten Kapitalerhöhungen aus seiner Sicht noch nicht sicheren positiven Fortführungs­prognose den Bestätigungs­vermerk einschränken oder versagen wird.

Der Abschlussprüfer begründet die Prüfungshemmnisse in Bezug auf die Bewertung von speziellen Begebenheiten des Wettgeschäfts, wo derzeit nicht überbrückbare unterschiedliche Betrachtungsweisen vorlägen.

Ohne die Durchführung der beiden von der Gesellschaft per Ad hoc-Meldung vom 10.01.2025 avisierten Kapitalerhöhungen und die damit verbundenen Liquiditätszuflüsse sieht der Wirtschaftsprüfer ferner die Fortführung der Gesellschaft als gefährdet an. Ein von der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Prolongation eines Ende März 2025 fälligen Darlehens beauftragtes IDW S6-Gutachten könnte nach aktuellem Sachstand den Umstand aufzeigen, dass ein wesentliches Zahlungsunfähigkeitsrisiko besteht, falls weder die beiden Kapitalerhöhungen vollständig gezeichnet werden noch die Darlehensprolongation zustande kommt.

Die Gesellschaft sieht sich der Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500.000 Euro durch das Bundesamt für Justiz ausgesetzt, wenn sie nicht bis Anfang März 2025 den geprüften und gebilligten Jahresabschluss 2023 veröffentlicht.

Sollte der Wirtschaftsprüfer die Testierung des Jahresabschlusses 2023 versagen, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Folge unmittelbar eine Hauptversammlung einberufen, um dieser den nicht testierten Jahresabschlusses 2023 zur Billigung vorzulegen. Durch Einspruch gegen die Ordnungsgeldandrohung und einen Wiedereinsetzungsantrag soll versucht werden, die Zahlung des Ordnungsgeldes bis zur Billigung und Veröffentlichung des untestierten Jahresabschlusses 2023 zu vermeiden.

Die von den eigenen Rechtsanwälten und dem Abschlussprüfer gemachten Hinweise zur Optimierung in den Bereichen Corporate Governance und den internen operativen Abläufen geht die Gesellschaft bereits seit Mitte 2024 nach und hat diese zum wesentlichen Teil bereits umgesetzt. Der Hauptversammlung wird der Vorstand insbesondere diese Punkte und deren künftige Handhabung erläutern.

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