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Rickmers-Anleihe: Der gemeinsame Vertreter Media GmbH reicht Gegenanträge zur Abstimmung ohne Versammlung ein

Gegenanträge für die Abstimmung ohne Versammlung der Rickmers-Anleihe 2013/18 (ISIN DE000A1TNA39 / WKN A1TNA3) von Montag, den 8. Mai 2017, um 0:00 Uhr (MESZ) bis Mittwoch, den 10. Mai 2017, um 24:00 Uhr (MESZ)


Für die Abstimmung ohne Versammlung der Rickmers-Anleihe 2013/18 hat „Der gemeinsame Vertreter Media GmbH“ (www.der-gemeinsame-vertreter.com), eine Schwestergesellschaft der Institutional Investment Publishing GmbH, am Donnerstag folgende Gegenanträge eingereicht:

1) Zur Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Rickmers-Anleihe nur hinsichtlich Absatz 1:

„Die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger („Gemeinsamer Vertreter“) bestellt.“

2) Zur Beschlussfassung über die Ermächtigung und Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters zur Umsetzung der geplanten Restrukturierung der Rickmers-Anleihe hinsichtlich aller Absätze:

„Der gemeinsame Vertreter wird ermächtigt, ein Sanierungskonzept zu verhandeln, das die Fortführung der Rickmers Holding AG unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Anleihegläubiger zum Inhalt hat. Das endverhandelte Sanierungskonzept ist den Anleihe-gläubigern in einer Gläubigerversammlung zur Abstimmung zu stellen.“

Begründung:

1)
Gemeinsamer Vertreter
Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte berät und vertritt seit 1994 geschädigte Anleger – und zwar nur Anleger. Spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht kämpfen zwölf Rechtsanwälte, darunter Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, im Sinne der Anleger für einen sauberen Kapitalmarkt. Zu den Mandanten gehören sowohl private Anleger als auch institutionelle Investoren, die in Anleihen und Schuldverschreibungen, geschlossenen Fonds, Zertifikaten oder Aktien investiert sind.

Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner hat zahlreiche Sanierungen begleitet und konnte damit erheblichen Schaden von den Anlegern abwenden oder begrenzen. Die Kanzlei wurde vielfach als gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger gewählt. Im Jahr 2015 gründete eine Partnerin der Kanzlei, Frau Dr. Schmidt-Morsbach, gemeinsam mit Berufskollegen den VGVD, Verband Gemeinsamer Vertreter Deutschland e.V. (www.vgvd.de), dem sie seit Gründung auch vorsteht. Dieser erste Berufsverband der gemeinsamen Vertreter dient der Interessenvertretung, Weiter-bildung und Qualitätssicherung.

2) Verhandlung eines Sanierungskonzepts
Unseres Erachtens darf es nicht im Ermessen des gemeinsamen Vertreters stehen, über die Annahme eines so weitgehenden Konzepts zu entscheiden. Diese Entscheidung obliegt vielmehr der Gläubigerversammlung. Darum beantragen wir, dass der gemeinsame Vertreter das Konzept der Gläubigerversammlung zur Abstimmung zu stellen hat.

http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/


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