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BayWa AG einigt sich mit Finanzierungspartnern und Großaktionären über Sanierungskonzept

Die BayWa AG hat sich mit den wesent­lichen Finan­zierungs­partnern und den Groß­aktionären Baye­rische Raiff­eisen-Betei­ligungs-AG und Raiff­eisen Agrar Invest AG auf ein detail­liertes Trans­for­mations­konzept und den Inhalt einer lang­fristigen Sanierungs­verein­barung bis 2027 nebst Zusatz­verein­barungen geeinigt.

Als Teil des Trans­formations­konzepts soll eine Bar-Kapital­erhöhung mit Bezugsrecht in einem Volumen von 150 Mio. Euro durchgeführt werden. Die beiden Großaktionäre haben sich verpflichtet, dieses Volumen abzusichern. Die Einzelheiten sollen im ersten Quartal 2025 festgelegt werden.

Der rechtsverbindliche Abschluss und das Wirksamwerden der Sanierungsvereinbarung sowie der Abschluss und das Wirksamwerden von Finanzierungsverträgen für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2027 werden bis spätestens Ende April 2025 erwartet.

Zudem wurden die bestehenden Standstill-Vereinbarungen bis zum 30. April 2025 verlängert.

In Umsetzung des Transformationskonzepts haben die BayWa AG und ihre 100%-Tochtergesellschaften BayWa Austria Holding GmbH (BayWa Austria) und BayWa Pensionsverwaltung GmbH (BayWa PensionsVw) bereits einen Vertrag über den Verkauf der von der BayWa Austria gehaltenen 47,53% Beteiligung an der österreichischen RWA Raiffeisen Ware Austria AG (RWA AG) sowie einer weiteren von der BayWa PensionsVw gehaltenen Aktie an ein mit ihrer Mitgesellschafterin RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen verbundenes Unternehmen abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt 176 Mio. Euro, wovon 26 Mio. Euro nach Ausschüttung an die BayWa AG zur Befreiung von einer Verbindlichkeit in entsprechender Höhe aus einem von der RWA AG an die BayWa AG gewährten Darlehen verwendet werden sollen. Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen hält bereits 49,99% der RWA AG und zudem die Mehrheit der Anteile an der Raiffeisen Agrar Invest AG, welche mit 28,3% an der BayWa AG beteiligt ist. Der Vollzug des Kaufvertrages steht unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung der finanziellen Angemessenheit des Kaufpreises durch eine Fairness Opinion nach IDW S 8, die bereits im Entwurf vorliegt, sowie der kartellrechtlichen Freigabe. Der Verkauf wird voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2025 vollzogen.

www.fixed-income.org
Foto: © BayWa


 

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