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Beate Uhse AG erhält Massedarlehen

Die sich im vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung befindliche Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) erhält ein Massedarlehen in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro, das durch die Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS Robus Recovery Sub-Fund zur Verfügung gestellt wird.

Der vorläufige Sachwalter und der Gläubigerausschuss haben der Aufnahme des Massedarlehens zugestimmt. Das Massedarlehen dient der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der Beate Uhse AG im Rahmen der eigenverwalteten Insolvenz. Mit diesem Geld werden die im Weihnachtgeschäft sowohl im E-Commerce als auch in den bundesweiten Filialen stark gesunkenen Warenbestände aufgefüllt. Darüber hinaus verschafft sich das Management unter der Führung des Vorstandsvorsitzenden Michael Specht wieder ersten Handlungsspielraum, um die Sanierung des Unternehmens weiter voran zu treiben.

Die Beate Uhse AG hatte am 15. Dezember 2017 vor dem Amtsgericht Flensburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen unter Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. Mit Beschluss vom selben Tag hat das Amtsgericht Flensburg die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Herrn RA Dr. Sven-Holger Undritz zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Der Vorstand arbeitet aktuell an einer sogenannten "Dual Track Lösung" und verfolgt zwei Optionen: Eine Fortführung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens mit nachfolgender Komplett-Sanierung, welches mit Hilfe von zusätzlichen Darlehensmitteln bewerkstelligt werden kann. Alternativ ist ein Verkauf des Unternehmens im Zuge einer M&A Transaktion denkbar.


http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/  (Foto: Beate Uhse AG)


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