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SOWITEC group GmbH lädt Inhaber der Anleihe 2018/2026 zur 2. Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2025 ein

© SOWITEC

Die SoWiTec group GmbH hat bekannt gegeben, dass die Abstim­mung ohne Versamm­lung bezüglich der Anleihe 2018/2026 (ISIN: DE000A2NBZ21) mit einer Teilnahme­quote von 12,18% das erforder­liche Quorum von 50% des aus­stehenden Anleihe­volumens wie erwartet nicht erreicht hat und deshalb nicht beschluss­fähig war. Aus diesem Grund lädt die Gesell­schaft die Anleihe­gläubiger der Anleihe 2018/2026 zur Teilnahme an einer 2. Gläubigerversammlung ein, die am 8. Oktober 2025 in Sonnenbühl in Form einer Präsenz­versammlung stattfinden wird. Die Einladung wurde (lediglich als deutsche Sprachfassung) heute am 23. September 2025 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmens­webseite investor.sowitec.com/de/ veröffentlicht.

SOWITEC bedankt sich bei allen Anleihegläubigern, die an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Für die 2. Gläubigerversammlung wird ein Quorum von 25% benötigt, um die geplanten Maßnahmen umsetzen zu können. Deshalb bittet die Gesellschaft um rege Teilnahme sämtlicher Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 an der 2. Gläubigerversammlung.

SOWITEC erstattet den an der 2. Gläubigerversammlung teilnehmenden Anleihegläubigern der Anleihe 2018/2026 einen Betrag in Höhe von 0,5% des ausstehenden Nennwerts, der zur 2. Gläubigerversammlung angemeldet wird, mindestens jedoch 75,00 Euro pro Depot, wobei die Zahlung der Teilnahmevergütung unter dem Vorbehalt des Erreichens des erforderlichen Quorums von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen steht. Ferner erfolgt die Zahlung erst nach Vollzug der Beschlüsse. Das Formular für die Beantragung der Teilnahmevergütung steht auf der Unternehmenswebseite investor.sowitec.com/de/ zum Download zur Verfügung.

Derzeit befindet sich SOWITEC in fortgeschrittenen Verhandlungen mit Investoren bezüglich der Veräußerung eines Teilportfolios mit 80 MW in Deutschland. Die daraus resultierenden Erlöse dienen auch der Finanzierung der am 8. November 2025 fälligen Teilrückzahlung auf die Anleihe 2018/2026. Im Falle einer Verzögerung des Vertragsabschlusses sowie des Vollzugs des Teilportfolioverkaufs könnte für SOWITEC jedoch ein Liquiditätsengpass entstehen, da die Liquiditätslage des Unternehmens nach wie vor angespannt ist. Die Liquidität hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 Mio. Euro auf 0,4 Mio. Euro zum 31. Dezember 2024 reduziert und lag zum 30. Juni 2025 bei 0,5 Mio. Euro sowie zum 31. Juli 2025 bei 1,4 Mio. Euro. Um dem Risiko eines Liquiditätsengpasses vorzubeugen, werden die Inhaber der Anleihe 2018/2026 darum gebeten, an der 2. Gläubigerversammlung teilzunehmen und den zur Abstimmung gestellten Beschlüssen zuzustimmen.

Die gemeinsam mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) abgestimmten und gegenüber der Abstimmung ohne Versammlung unveränderten Beschlussvorschläge beinhalten die Stundung der am 8. November 2025 fälligen Teilrückzahlung in Höhe von 2.290.200 Euro um sechs Monate bis zum 8. Mai 2026, den Verzicht hinsichtlich der Ausübung der Kündigungsrechte im Hinblick auf die Nichtzahlung der zum 8. November 2025 fälligen Teilrückzahlung sowie Ermächtigungen und die Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Ausübung von Kündigungsrechten und zeitlich befristeten Verzichtserklärungen.

Die am 8. November 2025 fälligen Zinsen von 8% bzw. rund 0,4 Mio. Euro sind nicht Gegentand der Beschlussvorschläge, sondern sollen vollständig und fristgerecht gezahlt werden.

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