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Photon Energy: Wo bleibt die Ad hoc-Mitteilung?

© Photon Energy Group

Die Photon Energy N.V. hat gestern Morgen im Rahmen einer Pflicht­mit­teilung an den Börsen Warschau und Prag bekannt gegeben, dass die viertel­jährliche Kupon­zahlung für den 6,50% Photon Energy N.V. Green Bond 2021/2027 (WKN A3KWKY, ISIN DE000A3KWKY4) mit Fällig­keit am 23. Februar 2026 in Höhe von 1.282.450 Euro verschoben wurde.

Der Vorstand hat beschlossen, die Kupon­zahlung zu verschieben, um angesichts der jüngsten Entwicklungen im Streit mit dem polnischen Übertragungsnetzbetreiber PSE (siehe ESPI-Bericht 5/2026) die Liquidität zu sichern. PSE hat das Unternehmen darüber informiert, dass es beabsichtigt, die am 2. März 2026 fälligen Einnahmen einseitig mit dem strittigen Betrag aus der angeblichen Überschreitung der Emissionsgrenzwerte von Kapazitätsmarkteinheiten im Jahr 2024 zu verrechnen.

Laut Mitteilung bedauert der Vorstand diese Situation und arbeitet aktiv an einer Lösung des Problems auf dem Rechtsweg sowie an der Sicherstellung ausreichender Liquidität, um die Zinszahlungsverpflichtungen des Unternehmens gegenüber seinen Anleihegläubigern schnellstmöglich zu erfüllen.

Unklar ist, weshalb keine Ad hoc-Mitteilung in Deutschland veröffentlicht wurde.

www.green-bonds.com – Die Green Bond Plattform.

 

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