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Scholz Holding: Vertrauensmann ist zurückgetreten und ruft zu Klagen auf

Auf der Tagfahrt am 19.05.2016 in Wien ist der gerichtlich bestellte Vertrauensmann der Anleihegläubiger, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, von seinem Amt zurückgetreten.

Auf der Anleihegläubigerversammlung der Scholz-Anleihe (ISIN: AT0000A0U9J2) am 19. Mai 2016 in Wien (österreichisch "Tagfahrt") wurde eine Einigung vorgelegt, nach der die Anleihegläubiger mit 7,6 % ihres Kapitals abgefunden werden. Die Wiener Rechtsanwältin, die als Kuratorin bestellt wurde, wird diese Einigung im Namen aller Anleihegläubiger abschließen und so auf 166 Mio. Euro verzichten.

Auch die Vertrauensleute der Anleihegläubiger sollten dieses Papier unterschreiben. Bei den vorausgehenden Verhandlungen durften sie - teilweise - beisitzen, eine Einflussmöglichkeit hatten sie nicht.

Maulkorb für Vertrauensleute

Der Vertrauensmann Dr. Wolfgang Schirp wurde sogar ganz von den Verhandlungen ausgeschlossen, weil er sich weigerte, eine Schweigeverpflichtung zu unterschreiben. Hätte er unterschrieben, hätte er nicht einmal die Anleihegläubiger, die ihn immerhin zu ihrem Vertrauensmann gewählt hatten, über die Verhandlungen informieren dürfen.

Dr. Wolfgang Schirp:

"Die "Einigung" ist formell anstößig und materiell nachteilig für die Anleihegläubiger."

Noch auf der Versammlung trat Dr. Wolfgang Schirp von seinem Amt als Vertrauensmann zurück.


Dr. Wolfgang Schirp:

"Ich trage die "Einigung" ausdrücklich nicht mit. Aber ich wollte den Anleihegläubigern, die die Schlusszahlung von 7,671% so bald wie möglich erhalten wollen, nicht durch meinen Widerstand im Wege stehen. Daher habe ich auf der Tagfahrt vom 19.05.2016 mein Amt zur Verfügung gestellt, werde aber als Vertreter individueller Kläger weitermachen."
 

Gesetz von 1874 - ein alter österreichischer Zopf

Rechtsgrundlage des Vorgangs sind das österreichische Theilschuldverschreibungsgesetz (sic!) und das Kuratorengesetz, beide aus dem Jahr 1874. Bereits bei ihrer Emission im Februar 2014 wurde die Anleihe unter das österreichische Recht gestellt. Das ohnehin schon laxe deutsche Schuldverschreibungsgesetz von 2009 war wohl immer noch zu anlegerfreundlich.
 
Anleger im Wachkoma

Die Wiener Rechtsanwältin, die vom Handelsgericht Wien zur Kuratorin bestellt worden ist, vertritt die Rechte der Anleihegläubiger - zwangsweise. Normalerweise haben die Anleger individuelle Rechte, mit denen sie sich wehren können (Kündigung, Klage, Stellung eines Insolvenzantrages). Diese Rechte standen nun nach österreichischem Recht exklusiv der Kuratorin zu. Die Kuratorin machte von diesen Rechten aber nicht Gebrauch. Die Anleger waren entmündigt und mussten - quasi im Wachkoma - zusehen, wie sie enteignet wurden.

Flucht vor dem deutschen Insolvenzrecht?

Am 14. Januar 2016 hatte das Unternehmen seinen Sitz nach London verlegt. Das offensichtliche Ziel: dem deutschen Insolvenzrecht entgehen. Nach deutschem Insolvenzrecht hätte das Unternehmen möglicherweise schon längst Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen müssen. Das laxere englische Insolvenzrecht kennt die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung dagegen nicht.

Scheinsitz in London?

Der Insolvenzspezialist Arndt Geiwitz wurde vom zuständigen deutschen Insolvenzgericht in Aalen mit einem Gutachten beauftragt. Darin stellt er fest, dass die Gesellschaft in London nur über 1  qm Büroraum - Gemeinschaftstoilette auf dem Gang - in einem REGUS-Sammelbüro verfügt und vor Ort keine Mitarbeiter beschäftigt.

Die Scholz-Gruppe war 2013 unter den 30 größten Familienunternehmen Europas und beschäftigte 5.000 Mitarbeiter bei 3 Mrd. Euro Jahresumsatz. Und ein solcher Konzern soll aus einem 18 qm-Büro ohne Mitarbeiter geführt werden?

Geiwitz Resümee: der Sitz der Gesellschaft befindet sich nach wie vor in Deutschland.

166 Mio. Euro verbrannt

Die Anleihegläubiger der maroden Scholz Holding GmbH verlieren durch diesen Federstrich 166 Mio. Euro. Sie erhalten auf ihre Anleihen noch 7,671%. Das ist weniger als der versprochene Jahreszins von 8,5%.

Gewinner sind die Banken

Aus 180 Mio. Euro wurden 14 Mio. Euro. Den Schaden haben überwiegend deutsche Kleinanleger. Gewinner der "Einigung" sind überwiegend Banken - die Landesbank Baden-Württemberg, die Bayerische Landesbank, die Commerzbank und die Deutsche Bank. Bei ihnen steht die Scholz-Gruppe mit ca. 1,1 Mrd. Euro in der Kreide.

Die Gläubigerbanken haben noch im Dezember 2015 ihre Hand auf das Vermögen der Scholz GmbH gelegt. Ihre Forderungen wurden mit Sicherheiten von 50 Mio. Euro nachbesichert. Hätte eine Insolvenz nach deutschen Recht durchgeführt werden müssen, wären diese Sicherheiten an die Masse zurückgefordert worden, genauso wie die ca. 20 Mio. Euro Gebühren, die die Berater für die Verlegung des Geschäftssitzes kassiert haben.

Individuelle Klagen

Diejenigen Anleger, die den Verlust von ca. 93 % ihres Kapitals nicht hinnehmen wollen, haben nur noch die Möglichkeit, individuell zu klagen. Als Gegner kommen unter anderem Berndt-Ulrich Scholz und Oliver Scholz persönlich in Betracht.


Dr. Wolfgang Schirp:

"Vater und Sohn Scholz tragen persönlich Verantwortung dafür, dass die Lage ihres Unternehmens bei der Emission der Anleihe viel zu positiv dargestellt worden. In Wahrheit liefen bereits seit Jahren Restrukturierungsbemühungen. Die Banken hatten ihre eigenen Rechte bereits weitgehend gesichert. Das hätte man den Anlageinteressenten sagen müssen! Hier wurde wieder mal der "kleine Mann" hinters Licht geführt."

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Dr. Wolfgang Schirp

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 0 30/ 327 617 - 0
Telefax: 0 30/ 327 617 - 17
Mobil: 0179 532 02 13
E-Mail: schirp@ssma.de


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