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ABO Energy fordert Anleihegläubiger auf, Stillhaltevereinbarung beizutreten

© pixabay

ABO Energy hat eine wesent­liche Voraus­setzung für die finan­zielle Stabili­sierung und künftige Neuaus­richtung geschaffen. Die Gläubiger wesent­licher Finan­zierungen sind einer Still­halte­verein­barung beigetreten. Damit gewähren die Finanzpartner dem Unter­nehmen die notwendige Zeit, um ein tragfähiges Sanierungs­konzept auszuarbeiten, ohne Rechte aus potenziellen Kündigungs­gründen geltend zu machen.

Nach Korrekturen der Ergebnisprognose im November 2025 und Januar 2026 erwartet ABO Energy für das Geschäftsjahr 2025 erstmals in der Unternehmensgeschichte einen Jahresverlust, der sich voraussichtlich auf rund 170 Millionen Euro belaufen wird. Dieser Verlust resultiert maßgeblich aus drastisch veränderten Marktbedingungen, die zu Sonderabschreibungen, Umsatzverschiebungen und gesunkenen Entwicklermargen für Erneuerbare-Energien-Projekten geführt haben.

Um die Rückkehr zur Profitabilität zu sichern, hat die Geschäftsleitung ein umfassendes Transformations- und Effizienzprogramm initiiert. Experten eines renommierten Beratungsunternehmens unterstützen bei der Umsetzung. „Wir haben bereits zahlreiche Maßnahmen identifiziert und teilweise auch umgesetzt, um unsere Kosten an das veränderte Marktumfeld anzupassen – dazu gehört aller Voraussicht nach auch ein entsprechender Personalabbau“, erklärt Geschäftsführer Alexander Reinicke. „Wir haben die Weichen für einen Neustart gestellt und werden ABO Energy schnellstmöglich wieder zu einem wirtschaftlich erfolgreichen Akteur der Energiewende machen.“ Für die operative Umsetzung des Sanierungsprozesses hat ABO Energy spezialisierte Expertise an Bord geholt: Hübner Management wird die Sanierung begleiten. Britta Hübner wird ein CRO-Team (CRO=Chief Restructuring Officer) aus erfahrenen Sanierungsexperten leiten, das den angestoßenen Transformationsprozess steuert und unterstützt.

Zur Umsetzung des Sanierungskonzepts ist auch die Unterstützung durch die Gläubiger der Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5) erforderlich. Dazu soll eine Abstimmung ohne Versammlung einberufen werden, um die Gläubiger unter anderem zu einem Verzicht auf die in den Anleihebedingungen enthaltene Negativerklärung aufzufordern. Das ist notwendig, um Sicherheiten für (Zwischen-) Finanzierungen laufender Projekte zu bestellen und das operative Geschäft aufrechtzuerhalten. Zudem soll Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen (Dentons) als gemeinsamer Vertreter bestellt werden, um den Beitritt der Anleihe zur Stillhaltevereinbarung zu ermöglichen. „Wir bitten unsere Anleihegläubiger, die Sanierung der Gesellschaft zu unterstützen und damit im eigenen Interesse einen Beitrag dafür zu leisten, dass ABO Energy auch künftig in der Lage sein wird, Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu erfüllen“, sagt Alexander Reinicke. Nach Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger werden die Dokumente zur Abstimmung ohne Versammlung voraussichtlich ab dem heutigen Montag, 26. Januar, ab 15 Uhr auf der Webseite (www.aboenergy.com/anleihe) zur Verfügung stehen.

Trotz der aktuellen Krise blickt das Management optimistisch auf die Substanz und in die Zukunft des Unternehmens. ABO Energy verfügt über eine werthaltige Pipeline von Wind-, Solar- und Batterieprojekten mit einer Gesamtleistung von rund 30 Gigawatt. Mehr als ein Drittel dieser Leistung entfällt auf die besonders wertvollen Märkte in Deutschland und Frankreich. Diese Projektbasis bildet das Fundament, um nach der Sanierung kurz- bis mittelfristig wieder profitabel zu arbeiten.

Für die Gläubiger der oben genannten Anleihe wird die Gesellschaft auch eine digitale Informationsveranstaltung anbieten, die am Donnerstag, 5. Februar 2026, zwischen 18 und 19 Uhr stattfinden wird. Interessenten können sich unter dem nachfolgenden Link zur Informationsveranstaltung anmelden: mwbresearch.clickmeeting.com/abo-energy-gmbh-co-kgaa-roundtable.

www.green-bonds.com – die Green Bond-Plattform.


 

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