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Ekosem-Agrar GmbH: Quoren wurden bei den Abstimmungen ohne Versammlung nicht erreicht

Zweite Gläubigerversammlungen am 16. und 17. März 2016 in Wiesloch

Die Geschäftsführung der Ekosem-Agrar GmbH, deutsche Holdinggesellschaft der auf Milchproduktion in Russland ausgerichteten Unternehmensgruppe Ekoniva, teilt mit, dass in den Abstimmungen ohne Versammlung der Gläubiger der Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/2017 (ISIN: DE000A1MLSJ1) und der Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/2018 (ISIN: DE000A1R0RZ5) gemäß §18 SchVG erwartungsgemäß jeweils weniger als 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen abgestimmt haben. Damit lag für diese Abstimmungen keine Beschlussfähigkeit vor.

Die Abstimmungen der Gläubiger beider Anleihen fanden vom 16. Februar 2016 (0:00 Uhr) bis zum 19. Februar 2016 (8:00 Uhr) statt. An der Abstimmung zur Anleihe 2012/2017 nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in Höhe von (gerundet) 20 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von EUR 50.000.000,00 vertreten. Die Zustimmung zum wichtigsten Tagesordnungspunkt 1 (Prolongation der Anleihen) lag in diesem Fall bei über 90 Prozent. An der Abstimmung der Anleihe 2012/2018 nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in Höhe von (gerundet) 17 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von EUR 78.000.000,00 vertreten. Hier lag die Zustimmungsquote zu Tagesordnungspunkt 1 bei über 95 Prozent.

Aufgrund der zu geringen Abstimmungsbeteiligung wird jeweils eine zweite Gläubigerabstimmung einberufen, die als Präsenzversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung stattfinden wird. Hier ist ein verringertes Quorum von 25% des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähgkeit erforderlich. Die Versammlung der Gläubiger der Anleihe 2012/2017 wird am 16. März 2016, die Versammlung der Gläubiger der Anleihe 2012/2018 am 17. März 2016 jeweils in Wiesloch (b. Walldorf) stattfinden.

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