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LR Health & Beauty SE: Verletzung des Leverage Covenant, keine Zinszahlung

LR Health & Beauty: Verhandlungen zu einem Standstill mit einer Gruppe von einer Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern

© LR Health & Beauty

Die LR Health & Beauty SE gab am 28. August 2025 ihre Absicht bekannt, Verhand­lungen mit den Gläubigern (die Anleihe­gläubiger) der Anleihe 2024/2028 (ISIN NO0013149658) bezüglich eines etwaigen Verstoßes gegen den Leverage Covenant aufzunehmen, der die Gesell­schaft verpflichtet, zum Stichtag 30. September 2025 ein Verhält­nis einer Netto­verschuldung zum EBITDA von 4,50:1 (der Leverage Covenant) einzuhalten.

Der Vorstand der LR Health & Beauty SE hat die Verletzung des Leverage Covenant festgestellt und beschlossen, Gespräche mit einer Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern mit dem Ziel aufzunehmen, eine Stillhalteverpflichtung abzuschließen. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Interesse aller Beteiligten entschieden, das operative Geschäft zu priorisieren und am 30. November 2025 fällige Zinszahlungen zu stunden. Die Stillhalteverpflichtung soll deshalb unter anderem vorsehen, dass Anleihegläubiger aus einem Verstoß gegen den Leverage Covenant und aus einer Nichtzahlung von Zinsen einstweilen keine Rechte herleiten. Der Zweck der Stillhalteverpflichtung besteht darin, der Gesellschaft ausreichend Zeit zu verschaffen, um die Bewertung der derzeitigen Situation abzuschließen und einen angemessenen Aktionsplan für die Gesellschaft zu erstellen. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Gesellschaft auch entschieden, dass ein renommiertes Unternehmen mit der Erstellung eines Restrukturierungsgutachtens zur Unterstützung der Verhandlungen mit den Anleihegläubigern beauftragt werden soll und geeignete Maßnahmen zu identifizieren, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur des Konzerns nachhaltig zu verbessern und um Raum für Investitionen zu schaffen.

www.fixed-income.org


 

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