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Eyemaxx Real Estate AG unterstützt Gegenantrag zur Änderung der Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie 2020/2025

Der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) hat Gegenanträge zur Abstimmung der Anleihegläubiger ohne Versammlung erhalten. Der Vorstand hat daraufhin nach Prüfung beschlossen, dass die Gesellschaft sich diesen Anträgen anschließt. Statt das Erfordernis einer Mindesteigenkapitalanforderung in den jeweiligen Anleihebedingungen ganz abzuschaffen, wie von der Gesellschaft in den Aufforderungen zu der Abstimmung an die Anleihegläubiger vorgeschlagen, sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 in der Abstimmung ohne Versammlung der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15% zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% fortbestehen.

Inhalt der Gegenanträge, denen sich die Gesellschaft anschließt, ist außerdem, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5% p.a. gezahlt werden muss. Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10%, soll die Gesellschaft nach den Gegenanträgen verpflichtet werden, jeweils einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.

www.fixed-income.org
Foto:
© Eyemaxx Real Estate AG


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