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Gebr. Sanders: Abstimmung der Gläubiger ohne Versammlung ist beschlussunfähig

2. Anleihegläubigerversammlung als Präsenzveranstaltung im Januar 2016 geplant

Die Abstimmung ohne Versammlung der Unternehmensanleihe der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG (WKN: A1X3MD / ISIN: DE000A1X3MD9) war mangels ausreichender Teilnehmerzahl beschlussunfähig. Das erforderliche Quorum von 50 % wurde knapp verfehlt. Rund 21% der Anleihegläubiger beteiligten sich an der Abstimmung. "Leider konnten wir mit unserer Einladung zur Abstimmung nicht alle Anleger erreichen. Verschiedene Kommunikationskanäle, die wir zum Kontakt mit unseren Gläubigern nutzen müssen, haben sich als unzureichend erweisen", zeigt sich Hans-Christian Sanders, Geschäftsführer der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG, vom Nicht-Erreichen des Quorums überrascht.

Im Januar 2016 plant die Gebr. Sanders GmbH und Co. KG eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzveranstaltung. Für eine entsprechende Änderung der Anleihebedingungen ist nun eine Teilnahme von mindestens 25% des ausstehenden Nominalvolumens der Anleihe nötig. Anleihegläubiger, die an der 2. Gläubigerversammlung nicht selbst teilnehmen möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Über den genauen Termin der 2. Gläubigerversammlung wird die Gebr. Sanders GmbH und Co. KG noch gesondert eine Einladung und Veröffentlichung vornehmen.


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