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Huber Automotive: Gegenantrag der SdK und Stellungnahme des Vorstands

Die SdK Schutz­gemein­schaft der Kapital­anleger e.V. lehnt die Beschluss­vorlage der Huber Auto­motive AG ab fordert in ihrem Gegen­antrag zur zweiten Gläubiger­versamm­lung die Rück­zahlung der Anleihe 2019/24 (WKN A2TR43, ISIN DE000A2TR430) zum 16.10.2024.

Bemängelt wird eine un­genügende Transpa­renz und dass keine testierten Jahresab­schlüsse für die letzten Geschäfts­jahre vorliegen sowie Aus­leihungen an verbundene Unternehmen. 

In einer Stellungnahme erläutert der Vorstand der Huber Automotive AG, weshalb keine testierten Jahres­abschlüsse vorliegen sowie die möglichen Auswirkungen des Gegenantrags auf die Gesellschaft und den Geschäftsbetrieb.

Sowohl der Gegenantrag als auch die Stellung­nahme des Vorstands Martin Huber können auf der Website des Unternehmens unter www.huber-automotive.com in der Rubrik „Investor Relations“ -> „Anleihe“ abgerufen werden. 

Die zweite Gläubigerversammlung findet am 3. Mai 2024 um 14:00 Uhr (MEZ) in den Geschäfts­räumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen im Täle, statt. Anleihegläubiger sollten persönlich teilnehmen oder sich vertreten lassen.

Alle Unterlagen zur Gläubigerversammlung sind ebenfalls auf der Website der Huber Automotive AG zu finden.

www.fixed-income.org
Foto: © Huber Automotive AG


 

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