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Laurèl GmbH lädt zur 2. Anleihegläubigerversammlung am 26. Oktober 2015 ein

Anpassung der Beschlussvorschläge

Die Laurèl GmbH beruft die 2. Anleihegläubigerversammlung für die Unternehmensanleihe 2012/2017 (ISIN: DE000A1RE5T8) ein, die am 26. Oktober 2015 in Aschheim bei München stattfinden soll. Diese 2. Anleihegläubigerversammlung war notwendig geworden, weil bei der 1. Versammlung am 31. August 2015 das für die Beschlussfähigkeit notwendige Quorum nicht erreicht wurde. Die Anleihegläubiger sollen insbesondere über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger abstimmen. Die Einladung zur 2. Anleihegläubigerversammlung wird voraussichtlich am Donnerstag, 1. Oktober 2015 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Laurèl GmbH veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich erfolgten Verkaufs der Nutzungsrechte für die Marke "Laurèl" für die Volksrepublik China und als Ergebnis intensiver Gespräche mit den Anleihegläubigern wurden die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. Statt der ursprünglich geplanten Zinsaussetzung und -anpassung ist vorgesehen, dass ausschließlich der zu wählende gemeinsame Vertreter ermächtigt und bevollmächtigt werden soll, über eine Stundung der am 16. November 2015 fälligen Zinszahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu entscheiden. Von dieser Ermächtigung soll nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Veräußerung der Markenrechte für China wider Erwarten nicht wie geplant durchgeführt werden kann beziehungsweise wenn die Gesellschaft nicht über die notwendige Liquidität verfügt, um die Zinsen zu bezahlen. Laurèl plant jedoch, die am 16. November 2015 fällige Zinszahlung auf die Schuldverschreibungen voll zu erbringen. Weiterhin setzt Laurèl die im Juli 2015 eingeleitete Suche nach einem strategischen Investor fort, mit dessen Unterstützung die Wachstumspläne schneller umgesetzt werden sollen. Vor diesem Hintergrund wird die Laurèl GmbH ihren bisherigen Beschlussvorschlag zu einer Laufzeitverlängerung nicht zur Abstimmung stellen. Zudem schlägt Laurèl nunmehr vor, die One Square Advisory Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter zu wählen.

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