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Noratis: Virtuelle Informationsveranstaltung des designierten gemeinsamen Vertreters der Anleihe 2020/25 und der SdK am 02.10. um 12 Uhr

Die e.Anleihe GmbH, vorgeschla­gener gemein­samer Vertreter der Anleihe­gläubiger der Noratis AG Unter­nehmens­anleihe 2020/2025 (WKN A3H2TV, ISIN DE000A3H2TV6 ), sowie die SdK Schutz­gemein­schaft der Kapital­anleger e.V. laden die Anleihe­gläubiger zu einer weiteren virtuellen Infor­mations­veran­staltung am 2. Oktober 2024 von 12:00 bis 13:00 Uhr ein, um über den aktuellen Stand der Anleiherestrukturierung sowie über die bisherigen Tätigkeiten der e.Anleihe GmbH und der SdK zu berichten.

Bei der ersten Anleihegläubiger­versammlung am 10. September 2024 wurde das für eine Abstimmung über den Restrukturierungsvorschlag der Emittentin notwendige Quorum von 50 % der ausstehenden Anleihen nicht erreicht. Daher hat die Noratis AG nun zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung am 8. Oktober 2024 in Eschborn eingeladen, bei der das notwendige Teilnahmequorum auf 25 % des ausstehenden Anleihevolumens reduziert ist. Die Einladung hierfür wurde am 13. September 2024 im Bereich „Kapitalmarkt“ im Bundesanzeiger sowie auf der Website der Noratis AG im Investor Relations-Bereich veröffentlicht (https://noratis.de/wp-content/uploads/2024/09/01_noratis-anleihe-2020-2025_einladung-2.-agv_banz_20240911.pdf).

In der am 2. Oktober 2024 stattfindenden Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH und der SdK werden die Anleihegläubiger die Möglichkeit bekommen, sich über die neuesten Entwicklungen zur Restrukturierung der Unternehmensanleihe zu informieren und offene Fragen zu klären.

Wichtiger Hinweis für Anleihegläubiger
Um ihre Interessen wirksam zu vertreten, raten die e.Anleihe GmbH und die SdK allen Anleihegläubigern, ihr Stimmrecht in der zweiten Anleihegläubigerversammlung wahrzunehmen – unabhängig davon, wie sich der jeweilige Gläubiger zu den aktuellen Vorschlägen der Emittentin inhaltlich positionieren möchte. Anleihegläubiger werden dringend gebeten, frühzeitig bei ihren Depotbanken einen aktuellen besonderen Nachweis über die Inhaberschaft der Schuldverschreibungen sowie den für die Stimmabgabe notwendigen Sperrvermerk anzufordern.

Anleihegläubiger, die an der zweiten Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2024 nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, eine Vollmacht zur Stimmabgabe zu erteilen. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet hierzu eine kostenfreie Stimmrechtsvertretung an. Entsprechende Vollmachtsformulare stehen auf der Website der SdK unter folgendem Link zur Verfügung: https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/noratis-ag

Die persönliche Stimmrechtsausübung ist von einer vorherigen Anmeldung der Anleihegläubiger abhängig (§ 13.5 der Anleihebedingungen, § 10 Abs. 2 SchVG). Die Anmeldung muss bis zum dritten Tag vor der zweiten Anleihegläubigerversammlung, also spätestens bis Samstag, den 5. Oktober 2024 (24:00 Uhr (MESZ) per Post oder per E-Mail eingehen (Anmeldeformular sowie weitere Hinweise unter noratis.de/wp-content/uploads/2024/09/03_noratis-anleihe_2020-2025_2.-agv_anmeldeformular_20240911.pdf)

Ohne rechtzeitige Anmeldung können Sie mit Ihren Stimmrechten nicht an der Anleihegläubigerversammlung teilnehmen, auch wenn Sie nachweislich Anleiheinhaber sind. Die fristgerechte Anmeldung ist eine notwendige Bedingung für die wirksame Ausübung Ihrer Stimmrechte.

Teilnahmelink zur virtuellen Informationsveranstaltung am 2. Oktober 2024, 12:00 bis 13:00 Uhr
Montega CONNECT: e.Anleihe GmbH – Investoren Call
https://montegaconnect.de/event/m7gx2thjh3knqsp7b7f3lyeapzegjr32

www.fixed-income.org
Foto: © Noratis


 

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