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Scholz Holding: Handelsgericht Wien stimmt Stundung der Zinszahlung auf die Anleihe 2012-17 zu

Das Handelsgericht in Wien hat zugestimmt, dass die am 8. März 2016 fällige Zinszahlung auf die nach österreichischem Recht begebene 182,5 Mio. Euro 8,50% Inhaber-Schuldverschreibung 2012-2017 (ISIN AT0000A0U9J2 / WKN A1MLSS) bis zum 31. Mai 2016 gestundet wird. Die Entscheidung erfolgte auf Antrag von Frau Dr. Ulla Reisch, der gerichtlich bestellten Kuratorin für die Inhaber der Schuldverschreibung.

Die Stundung der Zinszahlung schafft die notwendige Stabilität, damit die Scholz Holding GmbH die Verhandlungen über eine einvernehmliche Restrukturierung ihrer Kapital- und Schuldenstruktur mit allen Fremdkapitalgebern sowie den Investorenprozess fortsetzen kann. Nach wie vor sind mehrere potenzielle Investoren grundsätzlich bereit, neues Eigenkapital zur Finanzierung künftigen Wachstum zuzuführen. Voraussetzung ist eine finanzielle Restrukturierung der gegenwärtigen Kapital- und Schuldenstruktur.

Die Prozessstabilität wird zusätzlich erhöht durch die Brückenfinanzierung von bis zu 50 Mio. Euro, die die Scholz Gruppe im Dezember 2015 erhalten hatte und die zeitgleich mit der Zinsstundung verlängert wurde.

Michael Thomas, Chief Restructuring Officer (CRO) der Scholz Holding GmbH: "Sowohl die Zinsstundung als auch die Verlängerung der Brückenfinanzierung zeigen klar den Willen unserer wesentlichen Finanzierungspartner, eine einvernehmliche finanzielle Restrukturierung der Scholz Holding GmbH zu erreichen."


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