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SINGULUS TECHNOLOGIES. 2. Gläubigerversammlung findet am am 29. Oktober 2015 statt

Die erste Gläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 8. Oktober 2015 zur Beschlussfassung insbesondere über die Bestellung und die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt deshalb alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe dazu ein, an der zweiten Gläubigerversammlung am 29. Oktober 2015 teilzunehmen und von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.

Die Versammlung findet statt am 29. Oktober 2015 um 11:00 Uhr (MEZ) im Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, Platinum Ballsaal 1.

Die Einladung wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 26. Oktober 2015 erforderlich. Alle hierzu notwendigen Informationen sowie entsprechende Formulare für die Anmeldung, Vollmachtserteilung oder Stimmrechtsvertretung finden Sie auf der Homepage unter:
www.singulus.de unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt " Zweite Gläubigerversammlung".

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