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Sympatex: 2. Anleihegläubigerversammlung für den 9. November 2015 festgesetzt

Die Sympatex Holding GmbH hat in ihrer Abstimmung ohne Versammlung eine Zustimmungsquote von 95,2 % für ihr Vorhaben erhalten, sich die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung ("Call Option") nach Wahl der Emittentin einräumen zu lassen. Allerdings verfehlte die Abstimmung das für eine wirksame Beschlussfassung notwendige Quorum. Deshalb beruft Sympatex für die Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1X3MS7/WKN: A1X3MS) eine 2. Anleihegläubigerversammlung ein, die am 9. November 2015 in Unterföhring stattfinden wird.

Die Sympatex Holding GmbH als Emittentin beabsichtigt, über die Call Option mehr unternehmerischen Spielraum in ihrer künftigen Strategie und Finanzierungsstruktur zu gewinnen und etwaige künftige Barreserven unter Umständen zur vorzeitigen Tilgung der Unternehmensanleihe zu nutzen. Im Rahmen einer strategischen Neuaufstellung der Sympatex-Gruppe prüft das Unternehmen derzeit verschiedene Optionen der Weiterentwicklung. Hierfür soll der Emittentin in den Anleihebedingungen die Flexibilität einer Call Option gewährt werden. Zum Zweck dieser Änderung der Anleihebedingungen ist eine Beschlussfassung der Anleihegläubiger erforderlich. Vorgeschlagen wird, dass Sympatex bis zum 2. Dezember 2016 zu einem Kurs von 101 % zurückkaufen kann, danach zu 100 %. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung bis zum 2. Dezember 2016 erhalten die Anleihegläubiger somit für jede Anleihe eine zusätzliche Zahlung von 10 Euro pro Anleihe. Zusätzlich wird Sympatex die bis zum Rückkaufszeitpunkt aufgelaufenen Stückzinsen vergüten.

Michael Kamm, CEO der Sympatex-Gruppe: "Mit der außerordentlich breiten Zustimmung zur Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung sind wir sehr zufrieden. Das zeigt, dass unser Vorschlag sowohl im Sinne des Unternehmens als auch vor allem unserer Investoren ist. Umso mehr werben wir jetzt bei unseren Investoren dafür, dass wir über die erforderliche Teilnahme von mindestens 25 % des Anleihevolumens dieses Vorhaben gemeinsam zum Erfolg führen können. Ich hoffe, dass Investoren, die nicht selbst an unserer Versammlung teilnehmen können, sich über eine Stimmrechtsvollmacht beteiligen."

Die Einladung zur 2. Anleihegläubigerversammlung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Sympatex Holding GmbH (www.sympatex.com) am Donnerstag, den 15. Oktober 2015, veröffentlicht. Alle notwendigen Formulare für die Anmeldung oder Beauftragung eines Stimmrechtsbevollmächtigten stehen den Anleihegläubigern ebenfalls auf der Homepage des Unternehmens in der Rubrik "Company/Anleihe" zum Download zur Verfügung.


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