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Uniper SE: Die Details zum Stabilisierungspaket

Die Bundesregierung, Uniper SE und Fortum Oyj haben sich heute auf ein Stabilisierungspaket für Uniper geeinigt. Das Stabilisierungspaket sieht eine Kapitalerhöhung von rund 267 Mio. Euro zum Ausgabepreis von 1,70 Euro je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Die Kapitalerhöhung wird ausschließlich durch den Bund gezeichnet und führt zu einer Beteiligung des Bundes an Uniper von rund 30% (nach der Kapitalerhöhung).

Weiter soll ein Pflichtwandelinstrument in Höhe von bis zu 7,7 Mrd. Euro an den Bund ausgegeben werden. Die Ausgabe erfolgt in Tranchen, soweit es der Liquiditätsbedarf der Uniper erfordert. Der Umtauschpreis je Aktie bei Wandlung sieht einen Abschlag von zwischen 25% und bis zu 50% auf den Börsenkurs der Uniper Aktien in einem bestimmten Zeitraum vor Durchführung der Wandlung vor.

Fortum wird die Option eingeräumt, Teile des Pflichtwandelinstruments vom Bund zu erwerben. Der Erwerb erfolgt gegen Übertragung des Rückzahlungsanspruchs aus dem EUR 4 Milliarden Darlehen, das Fortum Uniper gewährt hat und ausgezahlt ist. Der Erwerb ist beschränkt auf einen Betrag von bis zu EUR 4 Milliarden des ausgegebenen Pflichtwandelinstruments, darf in jedem Fall aber nicht mehr als 70% des ausgegebenen Pflichtwandelinstruments betragen.

Das Uniper gewährte KfW-Darlehen soll von 2 Mrd. Euro auf 9 Mrd. Euro erhöht und der Verwendungszweck ausgeweitet werden. Die Bundesregierung hat Uniper in den Verhandlungen erläutert, dass ab dem 1. Oktober 2022 ein allgemeiner Mechanismus zur Weitergabe von 90% der Ersatzbeschaffungskosten für alle Importeure infolge russischer Gaskürzungen eingeführt werden soll. Dies wurde im Term Sheet als Annahme zugrunde gelegt und die Höhe der Stabilisierungsmaßnahme wurde auf Grundlage dieser Annahme kalibriert. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Bundesregierung für eine weitergehende Unterstützung bereit steht, sollten die Verluste wegen Ersatzbeschaffungen, die nicht durch operative Gewinne aus den anderen Geschäftsbereichen kompensiert werden können, einen Betrag von 7 Mrd. Euro übersteigen.

Die Stabilisierungsmaßnahmen stehen unter anderem unter dem Vorbehalt der Rücknahme der Klage von Uniper gegen die Niederlande im Zusammenhang mit dem Energiechartervertrag (Energy Charter Treaty, ECT), regulatorischer Zustimmungen, insbesondere einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU Kommission, und der Bestätigung des Investment Grade Ratings der Uniper durch S&P Global Ratings.

Uniper wird eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, um die Zustimmung der Aktionäre zu den Stabilisierungsmaßnahmen einzuholen.

www.fixed-income.org
Foto: © Uniper


 

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