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MIFA gibt die geänderten Anleihebedingungen bekannt

Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG hat heute die Bestätigung der Clearstream Banking AG als Clearingstelle der MIFA-Anleihe 2013/18 (WKN: A1X25B / ISIN: DE000A1X25B5,) erhalten, wonach die Clearstream Banking AG die Vereinbarung über Zinsstundung und Kündigungsverzichte am 26. August 2014 der bei ihr verwahrten Globalurkunde über die MIFA-Anleihe in geeigneter Form beigefügt und somit die betreffende Globalurkunde ergänzt hat.

Die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe hat am 23. Juli 2014 beschlossen, die One Square Advisory Services GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Frank Günther, zum Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe zu bestellen sowie den Gemeinsamen Vertreter zu ermächtigen, über die Stundung der am 12. August 2014 entstehenden Zinsansprüche zu entscheiden und einen vorübergehenden Verzicht von Kündigungsrechten zu erklären.

Auf der Grundlage der dem Gemeinsamen Vertreter mit vorgenanntem Beschluss erteilten Ermächtigung haben die One Square Advisory Services GmbH als Gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger und die MIFA als Schuldnerin am 25. August 2014 eine Vereinbarung über die Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 geschlossen. Die Stundung und der vorübergehende Ausschluss von Kündigungsrechten stehen jeweils unter der auflösenden Bedingung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MIFA.

Der Wortlaut der Änderungen der Anleihebedingungen kann ab sofort über die Anleiheseite der MIFA-Internetseite im Bereich Investor Relations eingesehen werden. Eine entsprechende Bekanntmachung wird auch im Bundesanzeiger veröffentlicht.

www.fixed-income.org

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