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Penell GmbH lädt zur Abstimmung ohne Versammlung vom 02.02.-04.02.2015

Lückenlose juristische und kaufmännische Aufarbeitung

In Abstimmung mit dem Treuhänder und dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger informiert das Management der Penell GmbH über den gegenwärtigen Sachstand und den zeitlichen Ablauf der Restrukturierung der Penell-Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A11QQ82).

Allen Beteiligten ist sehr an einer lückenlosen und transparenten Aufarbeitung der Geschehnisse gelegen. Aktuell werden dafür die operativen Handlungen der Vergangenheit sowie die Umstände bei der Emission und insbesondere das Thema der nicht dem Prospekt entsprechenden Besicherung der Anleihe detailliert untersucht. Hierzu hat die Gesellschaft neben dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger und dem Treuhänder nun auch die renommierte Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle beauftragt, die juristische Aufarbeitung der Vorgänge für die Anleihegläubiger vorzunehmen. Darüber hinaus wird aktuell durch den Treuhänder, die MSW GmbH Berlin, ein umfassendes Sanierungskonzept nach IDW S6 inkl. Liquidationswertanalyse angefertigt, um die wirklichen Werte sowie die Rahmenbedingungen einer etwaigen Fortführungsprognose der Penell GmbH genau zu untersuchen. Die Fertigstellung dieser Gutachten wird für Ende Januar erwartet.

Auf dieser Basis wird der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, die One Square Advisory Services GmbH, mit der Gesellschaft und den Gesellschaftern einen Vorschlag für ein tragfähiges Nachbesicherungskonzept erarbeiten. Um die notwendige Faktenlage und Transparenz für ein solches Nachbesicherungskonzept zu schaffen, bittet die Gesellschaft die Anleihegläubiger um die notwendige Zeit und um eine entsprechende Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2015.

Die Gesellschaft wird daher alle Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung einladen. Die Einladung wird am Mittwoch, den 14. Januar 2015 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und soll vom 2. Februar 2015 bis 4. Februar 2015 stattfinden.

Sobald die Untersuchungen des externen Expertenteams abgeschlossen sind, kann ein Nachbesicherungskonzept erarbeitet und den Anleihegläubigern in einer weiteren Gläubigerversammlung voraussichtlich im Februar 2015 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Unternehmerfamilie Penell hat bereits angekündigt, im Rahmen dieses Nachbesicherungskonzeptes einen signifikanten Beitrag zu leisten.


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