Deutsche Lufthansa AG kündigt ein Angebot unbesicherter und nicht nachrangiger Wandelanleihen mit Endfälligkeit im Jahr 2032 mit einem Gesamtnennbetrag von 600 Mio. Euro und einer Stückelung von jeweils 100.000 Euro (ISIN DE000A4DFHZ5) an. Die Neuen Anleihen werden in neue und/oder bestehende Namensaktien der Gesellschaft wandelbar sein. Die Gesellschaft nutzt eine Ermächtigung ihrer Hauptversammlung vom 10. Mai 2022 zur Ausgabe von Neuen Anleihen. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen ausgeschlossen werden.
Die Neuen Anleihen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb von Australien, Südafrika, Japan und jedem anderen Land, in dem das Angebot und der Verkauf der Neuen Anleihen nach geltendem Recht untersagt ist, im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten (das "Angebot"). In Kanada ist das Angebot nur an institutionelle Investoren in Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta gerichtet, welche nach anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen gleichzeitig akkreditierte Investoren und kanadische zugelassene Investoren sind.
Die Gesellschaft plant, den Erlös aus dem Angebot für die Finanzierung des gleichzeitigen Rückkaufs ihrer ausstehenden Wandelanleihen mit Laufzeit bis 2025 (wie unten beschrieben) und allgemeine Geschäftszwecke einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden.
Die Neuen Anleihen werden zu 100% des Nennbetrags ausgegeben und es werden keine periodischen Zinszahlungen geleistet. Die Neuen Anleihen werden am 10. September 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag, der zwischen 100,90% und 104,50% des Nennbetrags festgesetzt wird, zurückgezahlt (der "Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag"), sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie zwischen 40,0% und 45,0% über dem Referenzaktienkurs (dem volumengewichteten Kurs der Aktien auf XETRA zwischen dem Beginn der Platzierung und der Preissetzung des Angebots am 3. September 2025) festgesetzt werden.
Gläubiger der Neuen Anleihen sind berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Neuen Anleihen zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag am 10. September 2030 zu verlangen.
Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Neuen Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag am Vorzeitigen Rückzahlungstag (i) frühstens am 9. Oktober 2030 zurückzuzahlen, wenn der Paritätswert der Stammaktie 130% des relevanten Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags an jedem Handelstag innerhalb eines bestimmten Zeitraums beträgt oder überschreitet oder (ii) wenn zu jeglichem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Neuen Anleihen, der von anderen Personen als der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gehalten wird, auf 20% oder weniger des Gesamtnennbetrages der Neuen Anleihen, die ursprünglich ausgegeben wurden, gefallen ist.
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 90 Kalendertagen nach der Lieferung der Neuen Anleihen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, keine Aktien und keine aktienähnlichen Wertpapiere (equity-linked securities) anzubieten und keine Transaktionen durchzuführen, die einen ähnlichen wirtschaftlichen Effekt haben.
Die finalen Bedingungen der Neuen Anleihen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages festgesetzt und durch eine separate Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Valutatag wird voraussichtlich der 10. September 2025 sein, und die Gesellschaft beabsichtigt die Neuen Anleihen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einzubeziehen.
Gleichzeitiges Angebot zum Rückkauf von Wandelanleihen
Darüber hinaus lädt das Unternehmen die Gläubiger der ausstehenden 2,00% Wandelanleihen fällig 2025 (ISIN: DE000A3H2UK7) (die "2025 Anleihen") ein, deren ausstehender Nennbetrag sich zum heutigen Tag auf 600 Mio. Euro beläuft, bis zu 300 Mio. Euro der ausstehenden 2025 Anleihen im Wege des modifizierten niederländischen Auktionsverfahrens zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen, wobei die Entscheidung über die Annahme der Verkaufsangebote im alleinigen und freien Ermessen des Unternehmens liegt (die "Rückkaufaufforderung"). Der Rückkaufpreis pro 2025 Anleihe, die im Rahmen der Rückkaufaufforderung angeboten wird, wird zwischen 100,60% und 101,10% des Nennbetrags pro 2025 Anleihe liegen (entspricht zwischen 100.600 und 101.100 Euro pro 2025 Anleihe). Das Unternehmen wird auch die aufgelaufenen Zinsen auf die gekauften 2025 Anleihen ab dem Zinszahlungstag für die 2025 Anleihen, der unmittelbar vor dem Abwicklungsdatum liegt (wie unten beschrieben), bis zum Abwicklungsdatum (ausschließlich) zahlen.
Die Rückkaufaufforderung endet am 3. September 2025 um 17:30 Uhr MEZ, sofern sie nicht geändert, verlängert, wiedereröffnet oder gekündigt werden. Die Abwicklung der Rückkaufaufforderung wird voraussichtlich am 11. September 2025 (das "Abwicklungsdatum") erfolgen.
Die Rückkaufaufforderung erfolgt weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten durch Nutzung der Post oder durch Mittel oder Instrumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail, Faxübertragung, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder einer Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten, und die Verkaufsangebote können nicht durch eine solche Nutzung, Mittel, Instrumente oder Einrichtungen oder von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden. Die Rückkaufaufforderung richtet sich nicht an Personen, die sich in den Vereinigten Staaten befinden oder dort ansässig sind, oder an Personen, die für Rechnung oder zugunsten solcher Personen handeln, oder in einer anderen Rechtsordnung, in der die Verkaufsaufforderungen oder die Teilnahme daran rechtswidrig wären.
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