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3W Power S.A. - Anleger sollten ihre Interessen bündeln

Am 25. November 2013 hat die erste Gläubigerversammlung der 3W Power S.A. in Frankfurt stattgefunden. In dieser Versammlung waren 31,2% des Anleihevolumens vertreten, somit wurde das notwendige Quorum von 50% für die Beschlussfähigkeit nicht erreicht. Die Gesellschaft hat daher zur zweiten Gläubigerversammlung am 18. Dezember 2013 in Frankfurt eingeladen, in deren Rahmen die gleichen Tagesordnungspunkte wie in der ersten Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung stehen. Hierbei ist v.a. die Regelung des § 11 der Anleihebedingungen zu beachten, die besagt: „Die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters bedarf einer Qualifizierten Mehrheit, wenn er ermächtigt wird, wesentlichen Änderungen der Anleihebedingungen gemäß § 11(b) zuzustimmen.“

Dies bedeutet, dass ein Beschluss bezüglich der Ermächtigung des sogenannten Gemeinsamen Vertreters der Gläubiger (nach § 7 Schuldverschreibungsgesetz, SchVG) zu Vereinbarungen in Bezug auf die am 1. Dezember 2013 fällige Zinszahlung ein Quorum von 25% des Anleihevolumens sowie eine Zustimmung von 75% des anwesenden Anleihevolumens benötigt. Falls keiner der drei Kandidaten für die Position des Gemeinsamen Vertreters nach § 7 SchVG mit einer qualifizierten Mehrheit von 75% für Maßnahmen in Bezug auf die Zinszahlung ermächtigt wird, droht die Insolvenz. Es ist daher im Interesse aller Anleihegläubiger, an der Versammlung persönlich oder durch Ausstellung einer Vollmacht teilzunehmen und somit einen Beitrag zur Restrukturierung der 3W Power S.A. zu leisten. Das BOND MAGAZINE empfiehlt, nicht dem Vorschlag des 3W Power-Managements zu folgen, sondern unterstützt die Wahl von One Square Advisors zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger.

Im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung der 3W Power S.A., die für den 18. Dezember einberufen wurde, werden sich drei Unternehmen als Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger zur Wahl stellen, die sich bereits im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung vorgestellt haben:

-Nieding + Barth Rechtsanwaltsgesellschaft
-One Square Advisors
-Novum Capital

Für den Beschluss zur Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters der Gläubiger (nach § 7 SchVG) und zu Vereinbarungen in Bezug auf die am 1. Dezember 2013 fällige Zinszahlung ist ein Quorum von 25% des Anleihevolumens sowie eine Zustimmung von 75% des anwesenden Anleihevolumens notwendig.

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsgesellschaft wurde von der 3W Power S.A., One Square Advisors und Novum Capital wurden von institutionellen Investoren vorgeschlagen. Formal sind alle drei Unternehmen als Gemeinsamer Vertreter geeignet. Das Management der 3W Power S.A. könnte jedoch einen potenziellen Interessenkonflikt haben, da CEO Bruce Brock 3,3% der 3W Power-Aktien hält. Im Rahmen eines Restrukturierungsprozesses könnten die Interessen von Anleihegläubigern und Aktionären jedoch stark divergieren, z.B. bei einem sogenannten Debt-Equity-Swap.

One Square Advisors vertritt als Gemeinsamer Vertreter u.a. die Anleihegläubiger von SolarWorld und SiC Processing. Die Gesellschaft verfügt zudem über umfangreiche Erfahrung bei internationalen Restrukturierungsfällen.
One Square Advisors hat darüber hinaus Kontakt zu institutionellen Anlegern, die unter bestimmten Bedingungen neue Liquidität zur Verfügung stellen würden, wie Wolf Waschkuhn, Managing Director von One Square Advisors, im Interview mit dem BOND MAGAZINE erläutert (siehe Interview auf den Seiten 9 und 10).

Da 3W Power ein zyklisches, aber vermutlich überlebensfähiges Kerngeschäft hat, sollten Anleihegläubiger im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung unbedingt ihre Interessen bündeln. Denn wenn keine 3/4-Mehrheit zur Ermächtigung eines Gemeinsamen Vertreters erreicht wird, droht die Insolvenz der Gesellschaft. Die Anmeldung zur Gläubigerversammlung muss bis 15. Dezember 2013 eingehen.

Wir gehen davon aus, dass die Situation bei 3W Power mehr als einer formalen Vertretung bedarf und spezifische Erfahrung bei der Restrukturierung international aufgestellter Unternehmen notwendig ist. Daher sind wir der Ansicht, dass die Interessen der Anleihegläubiger von 3W Power am besten durch One Square Advisors vertreten werden.


„Wir kennen One Square Advisors aus etlichen Restrukturierungssituationen seit vielen Jahren. Sie sind ein hochprofessionelles und vertrauenswürdiges Team, das mit seinen Kompetenzen in Finanzrestrukturierung, Unternehmensfinanzierung und -bewertung, Analysen von Restrukturierungsplänen und Insolvenzrecht genau jenes Wissen mitbringt, welches bei 3W Power benötigt wird. Wir schätzen die Zusammenarbeit mit den führungsstarken, kreativen und in internationalen Restrukturierungen erfahrenen Partnern sehr. Zusammen mit Noerr, einer der führenden deutschen Anwaltskanzleien, die das Kapitalmarktrecht abdecken, sind One Square Advisors genau das richtige Team, die Interessen der Anleihegläubiger kraftvoll zu schützen und durchzusetzen.“
Mark Hoffmann, Robus Capital Management

Eckdaten der 3W Power-Anleihe

Emittent

3W Power S.A.

ISIN

DE000A1A29T7

Volumen

100 Mio. Euro

Kupon

9,250%

Rating

CC (durch S&P)

Kurs

18,99% (Stand 06.12.)

Internet

www.aegps.com


Unterlagen für die zweite Anleihegläubigerversammlung können auf der Website von 3W Power heruntergeladen werden (www.aegps.com/de/investor-relations/#jfmulticontent_c206-4). Investoren können sich auch direkt mit One Square Advisors in Verbindung setzen (www.onesquareadvisors.com).

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