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EU-Regulierung zu SFDR 2.0: ein wichtiger Zwischenschritt, aber noch nicht das letzte Wort

Kommentar von Ophelie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer bei DPAM

Ophelie Mortier © DPAM

Am 24. Juni hat der EU-Rat seinen Vor­schlag für die Reform der Nach­haltig­keits-Offen­legungs­ver­ord­nung SFDR vorgelegt. Ab vor­aus­sicht­lich Sep­tember beginnen die soge­nannten Trilog-Ver­hand­lungen zwischen EU-Kommis­sion, Rat und Parla­ment. Sobald dieser Prozess startet, können keine neuen Ideen mehr einge­bracht werden – es wird nur noch über die bereits vorlie­genden Vorschläge verhandelt. Das Europäische Parlament hat seine endgültige Position dazu noch nicht festgelegt, was für zusätzliche Unsicherheit sorgt.

Drei Streitpunkte prägen die Debatte:

1. Wer darf sich „im Übergang“ nennen?
SFDR 2.0 soll Finanzprodukte künftig in drei Kategorien einteilen: nachhaltig, im Übergang ("Transition") und ESG-Basics. Strittig ist, welche Unternehmen sich für die Transition-Kategorie qualifizieren dürfen. Kommission und Parlament wollten strengere Ausschlusskriterien als ursprünglich geplant, wodurch viele Unternehmen aus besonders klimaschädlichen Branchen von vornherein ausgeschlossen worden wären. Der Rat lockert das nun etwas – Kritiker bemängeln aber, dass eine klare wissenschaftliche Begründung fehlt, warum bestimmte Branchen drin sind und andere nicht. Der Kernkonflikt: Ausgerechnet die Unternehmen, die am dringendsten eine Transformation brauchen, könnten von Förderprodukten ausgeschlossen bleiben.

2. Staatsanleihen bleiben ein Problemfall
Für institutionelle Anleger sind Staatsanleihen eine der wichtigsten Anlageklassen – doch die neue Regulierung behandelt sie stiefmütterlich. Portfolios, die stark auf Staatsanleihen setzen, dürften künftig meist nur die niedrigste Kategorie ("ESG-Basics") erreichen. Selbst in der mittleren Kategorie wären nur EU-Staatsanleihen zugelassen, und das auch nur bis zu einem Anteil von 15 Prozent. Für die oberste Nachhaltigkeitskategorie kämen nur speziell zweckgebundene Anleihen infrage. Das macht es klassischen gemischten Portfolios praktisch unmöglich, als besonders nachhaltig eingestuft zu werden.

3. Sonderregeln für Profi-Investoren?
Diskutiert wird auch ein "Professional Opt-out": Sollen Fonds, die ausschließlich institutionellen Investoren angeboten werden, von den neuen Klassifizierungspflichten ausgenommen werden? Der Rat ist dafür – begrenzt auf alternative Investmentfonds für Profianleger, mit der Begründung, dass diese ohnehin weniger Schutz benötigen als Privatanleger. Das Europäische Parlament lehnt das ab: Es fürchtet einen gespaltenen Markt und eine geschwächte Glaubwürdigkeit des gesamten Regelwerks.

Gute Nachrichten für die Branche
Es gibt auch Erleichterungen. Die aufwendige PAI-Erklärung (Angaben zu den wichtigsten Nachteilswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) auf Unternehmensebene soll wegfallen – und das sofort mit Inkrafttreten der neuen Regeln, nicht erst nach der üblichen 24-monatigen Übergangsfrist. Auf Produktebene bleiben aber ausgewählte Kennzahlen weiterhin Pflicht; welche genau, ist noch offen. Auch individuelle Vermögensverwaltungsmandate sollen sofort von der neuen Verordnung ausgenommen werden.

Erste spürbare Auswirkungen der neuen Regeln werden für etwa 2027 erwartet.

Einordnung für Anleger
Trotz aller regulatorischen Unsicherheit lautet die Botschaft an professionelle Investoren, nicht von ihrer Nachhaltigkeitsstrategie abzurücken. ESG-Themen wie Dekarbonisierung und Transitionsfinanzierung bleiben eng mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und strategischer Souveränität verknüpft – unabhängig davon, wie die Regulierung im Detail am Ende aussieht.

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