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Neue Klausel bei Euro-Staatsanleihen: Mehr Risiko für Privatanleger

Ab diesem Jahr gilt für alle neu emittierten Staatsanleihen der Euro-Staaten eine Klausel, die sogenannte Collective Action Clause (CAC). Im Fall eines Schuldenschnitts entscheidet damit die Mehrheit der Gläubiger über die Umschuldung. Privatanleger tragen dadurch ein höheres Risiko und sollten sich mit der Regelung vertraut machen.

CAC – dieses Kürzel kann weitreichende Folgen für Privatanleger nach sich ziehen. Mit der Collective Action Clause – kollektive Handlungsklausel – wurde eine neue Regelung für europäische Staatsanleihen eingeführt, die den Umschuldungsprozess im Zuge eines Staatsbankrotts beschleunigen soll. Diverse Schuldner unterliegen bereits der CAC. Seit Januar dieses Jahres gilt nun auch für Euro-Staatsanleihen die Klausel als standardisierte Regelung für alle neu aufgelegten Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Das rechtliche Vorbild für die CAC lieferten Konsortialkredite, bei denen ähnliche Zustimmungsklauseln zur Anwendung kommen.

Angesichts der europäischen Schuldenkrise und der monatelangen Hängepartie um den Schuldenschnitt Griechenlands kam die Diskussion um die Collective Action Clause wieder neu auf. Im Jahr 2012 waren auch viele Privatanleger in Euro-Staatsanleihen investiert. Insgesamt betrug der Handelsumsatz im Jahr 2012 in Stuttgart rund 608 Millionen Euro. Dabei war der Februar unmittelbar vor dem griechischen Schuldenschnitt mit knapp 113 Millionen Euro der umsatzstärkste Monat. Rund 70 Prozent des börslichen Handels mit griechischen Staatsanleihen in Deutschland entfielen 2012 auf die Börse Stuttgart.

Schnelles Verfahren für Schuldner: Gefahr für Privatanleger?

„Mit der Einführung der Handlungsklausel stehen Gläubiger und Emittenten von europäischen Staatsanleihen vor neuen rechtlichen Voraussetzungen“, sagt Michael Görgens, Leiter des Fonds- und Anleihenhandels an der Börse Stuttgart. Er empfiehlt Privatanlegern, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Denn künftig genügt für einen Staat die Zustimmung der Gläubigermehrheit von 75 Prozent, um außergerichtliche Restrukturierungsmaßnahmen wie einen Schuldenschnitt durchzuführen. „Dies birgt insbesondere für Privatanleger die Gefahr, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden, da Staatsanleihen vor allem von institutionellen Investoren wie Fonds und Versicherungen gehalten werden“, erläutert Michael Görgens. „Die Entscheidung der Mehrheit als Meinungsbildner ist dann für alle Anleihegläubiger verbindlich und trifft auch die nicht zustimmende Minderheit.“

Vor der Neuregelung mussten die Herausgeber der Anleihen bei einem Schuldenschnitt auf die Einzelinteressen aller Schuldner eingehen, eine Zustimmungsmehrheit reichte nicht aus. Anders ausgedrückt: In der Vergangenheit konnten die Restrukturierungsmaßnahmen durch eine Minderheit blockiert werden. Für die betroffenen Staaten ist die CAC im Umschuldungsverfahren also ein  Vorteil: Sie können ihre Probleme bei Zahlungsschwierigkeiten schneller lösen. „Eine rasche Lösung in Form einer konzertierten Aktion zur Durchsetzung eines Schuldenschnitts wirkt sich insgesamt durchaus positiv auf den Kapitalmarkt aus“, ergänzt Michael Görgens und verweist auf die monatelange Hängepartie rund um Griechenland, bevor es zum Schuldenschnitt kam.

Griechenland nutzte CAC-Regeln rückwirkend

Bei der Umschuldung Griechenlands im März 2012 hatten Privatanleger durch Einsatz der Collective Action Clause das Nachsehen: Aufgrund eines Gesetzes, das die rückwirkende Einführung der CAC erlaubte, konnte Griechenland die Klausel für einen Teil seiner Staatsanleihen rückwirkend anwenden. Dem Vorschlag der Regierung, auf rund die Hälfte des Geldes zu verzichten sowie die Laufzeit der Anleihen zu verlängern, stimmte die Mehrheit der Gläubiger zu. Somit wurden auch die privaten Anleger, die dagegen waren, zwangsweise einbezogen.
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