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DF Deutsche Forfait AG - Abstimmung ohne Versammlung: Unterlagen müssen vom 20.01. bis 22.01. eingehen

Banken erklären sich zum Besicherungsverzicht bereit

Die DF Deutsche Forfait AG hat die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN: DE000A1R1CC4) zu einer Gläubigerversammlung ohne Versammlung eingeladen. Das Restrukturierungskonzept sieht die Reduzierung des Kupons der Unternehmensanleihe von 7,875% p.a. auf 2,000% p.a. sowie die Gewährung von Optionsrechten für die Anleihegläubiger vor.

Die Optionsrechte sollen von den DF-Anleihen 2013/20 unabtrennbar ausgestaltet werden. Bei Ausübung der Optionsrechte erhalten Anleihegläubiger die Möglichkeit, eine Anzahl von mindestens 100 und höchstens 113 Stück neuen Aktien je Anleihe im Nennbetrag von 1.000 Euro zu einem Bezugspreis von 1,25 Euro zu erwerben. Damit erhalten Anleihegläubiger die Chance, die Zinsreduzierung ganz oder teilweise wieder aufzuholen, soweit der Börsenkurs der Aktie über dem Bezugspreis liegt (XETRA-Schlusskurs am 16.01.2014: 1,28 Euro). Die genaue Anzahl der Optionsrechte je Schuldverschreibung im Nennwert von 1.000 Euro ist davon abhängig, inwieweit den kreditgebenden Banken Sicherheiten zu gewähren sind. Sollte dies das Ergebnis der aktuell laufenden Verhandlungen mit den Banken sein, erhalten Anleihegläubiger eine höhere Anzahl von Optionsrechten, um eine wirtschaftliche Gleichbehandlung aller Gläubiger zu gewährleisten. Die Angemessenheit der Gegenleistung auf Basis der genannten Parameter wurde durch einen Opinion Letter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz bestätigt, der auf der Unternehmenswebsite abgerufen werden kann.


Neben der oben genannten Änderung schlägt die Gesellschaft u.a. vor, die Anleihebedingungen dahingehend zu ändern, dass die Gläubiger bis zum 31. Dezember 2015, dem erwarteten Zeitpunkt des Abschlusses der wesentlichen Restrukturierungsmaßnahmen, auf etwaige Rechte zur Kündigung der Anleihe verzichten.

Als weiterer Gegenstand der Abstimmung schlägt die Gesellschaft vor, Herrn Rechtsanwalt Klaus Nieding, Frankfurt, zum Gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger zu bestellen.

Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von Dienstag, 20. Januar 2015, um 0:00 Uhr bis Donnerstag, 22. Januar 2015, um 24:00 Uhr in Textform gegenüber dem Abstimmungsleiter, dem Notariat Dr. Klaus Piehler, Köln, abgeben. Weitere Einzelheiten sowie die erforderlichen Formulare zur Stimmabgabe erhalten die Anleihegläubiger durch ihr depotführendes Institut sowie auf der Website der DF Deutsche Forfait AG unter www.dfag.de/investor-relations/anleihe
.

Die DF Deutsche Forfait AG war in Schwierigkeiten geraten, weil das Unternehmen wegen angeblicher Verstöße gegen Iran-Sanktionen auf eine „Schwarze Liste“ der US-Regierung geraten wird.

„Das Verhandlungsergebnis ist für die Anleihegläubiger eine akzeptable Lösung. Da die Gesellschaft massiv unter den Sanktionen gelitten hat, bedarf es eines umfassenden Beitrags sämtlicher Gläubigergruppen und auf der Aktionäre, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Die Herabsetzung der Zinsen ist gemäß eines von der Gesellschaft beauftragten IDW S6-Gutachten wohl unvermeitlich. Das Unternehmen muss die erforderliche Luft zum Atmen haben, um das Geschäft wieder aufzubauen“, erläutert Rechtsanwalt Klaus Nieding. „Eine breite Beteiligung der Anleihegläubiger an der Abstimmung ist entscheidend, um die Umsetzung des Sanierungskonzeptes zu ermöglichen. Die Anleihegläubiger müssen Zugeständnisse machen, aber diese sind weder einseitig von einer Gläubigergruppe getragen, noch sind sie kompensationslos“, erklärt Nieding.

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