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DF Deutsche Forfait AG wird ohne Strafzahlung von der OFAC Sanktionsliste entfernt

Vorstand legt in Kürze Restrukturierungskonzept zum Neustart vor

Die DF Deutsche Forfait AG, Köln, wurde gestern vom Office of Foreign Assets Control (OFAC), einer Behörde des US-Finanzministeriums, von deren Sanktionsliste (SDN list) entfernt. Im Februar 2014 hatte das OFAC die Gesellschaft wegen behaupteter Verstöße gegen Iran-Sanktionen auf die Liste gesetzt. Durch die nun erfolgte Streichung sieht sich die Gesellschaft in ihrer Auffassung bestätigt, keine Verstöße gegen US-Sanktionsrecht begangen zu haben. Der Entfernung von der Liste liegt eine Vereinbarung („Terms Of Removal“) zwischen der Behörde und der DF Deutsche Forfait zugrunde, in der die Gesellschaft sich verpflichtet, bestimmte Garantien zu erfüllen und Auflagen einzuhalten. Die Streichung erfolgt ohne Strafzahlung für die Gesellschaft.

Die in den Terms of Removal enthaltenen Garantien und Auflagen betreffen zusammenfassend folgende Aspekte:

-Garantie der DF Deutsche Forfait, keine geschäftlichen oder sonstigen Verbindungen zu Parteien zu unterhalten, die auf der SDN list geführt werden

-Zusicherung der DF Deutsche Forfait nach bestem Wissen, dass ihre Aktionärsstruktur keine Verbindungen zu bestimmten Parteien aufweist bzw. aufweisen wird und dass kein Aktionär auf der SDN list geführt wird

-Einführung eines Compliance Systems, das auch im Einklang mit US-Sanktionsrecht steht, die Schulung der Mitarbeiter zur Umsetzung der erweiterten Compliance-Richtlinien und Erfüllung korrespondierender Compliance-Berichtspflichten

Frank Hock, Finanzvorstand der DF Deutsche Forfait AG: „Wir sind sehr erleichtert, dass es uns gelungen ist, in einer Rekordzeit von 249 Tagen (durchschnittliche Verweildauer auf der OFAC-Liste beträgt 850 Tage) von der SDN list entfernt zu werden. Wir danken allen, die uns dabei unterstützt haben und sind fest davon überzeugt, die Terms of Removal vollumfänglich erfüllen zu können. Jetzt gilt es, die Gesellschaft schnellstmöglich wieder operativ handlungsfähig zu machen.“

Restrukturierungskonzept: Vollständige Wiederaufnahme des bisherigen Geschäfts und Rückkehr in die Gewinnzone

Die Gesellschaft darf nach Streichung von der SDN list wieder im vollen Umfang Geschäfte in US-Dollar tätigen und ihr bisheriges Geschäft in vollem Umfang wieder aufnehmen. Der Vorstand wird kurzfristig die Eckdaten und den Zeitplan seines Konzepts zum Neustart und zur Rückkehr der Gesellschaft in die Gewinnzone vorlegen.

Martina Attawar, Vorstandsmitglied der DF Deutsche Forfait AG: „Die große Mehrzahl unserer internationalen Geschäftspartner haben uns ihr Vertrauen ausgesprochen und signalisiert, wieder Geschäfte mit uns abzuwickeln. Auch während der Notierung auf der SDN list haben wir kontinuierlich Geschäftsanfragen erhalten, die wir aufgrund des Listings nicht umsetzen konnten. Dies bestätigt, dass unser Markt und Geschäftsmodell intakt sind. Mit den Untersuchungen der vergangenen Monate haben wir ‘den härtesten Sanktions-TÜV der Welt‘ durchlaufen. Die vom OFAC geforderte Erweiterung des Compliance Systems ist bereits im März 2014 erfolgt, so dass wir uns gut gerüstet sehen, um wieder in den Markt einzusteigen.“

Zur Wiederherstellung der vollen operativen Handlungsfähigkeit sind jedoch weitreichende Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und zur Sicherung der Fremdkapitalfinanzierung notwendig. Erste Gespräche mit potentiellen Investoren laufen bereits. Auf der Fremdkapitalseite gilt es, die bestehenden Kreditlinien zu sichern und neue Partner zu gewinnen. Sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalgeber einschließlich Anleihegläubiger werden einen Beitrag zur erfolgreichen Restrukturierung leisten müssen.

Die Termine für die Veröffentlichung der noch ausstehenden Berichte (Jahres- und Konzernabschluss 2013, Quartals- und Halbjahresabschluss 2014) wird die Gesellschaft nach den aktuell laufenden Gesprächen hinsichtlich einer Nachtragsprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2013 mit dem Abschlussprüfer so schnell wie möglich bekannt geben. Generell beabsichtigt der Vorstand, nach der von den Rechtsberatern verordneten „Silent period“ während des OFAC-Listing seine Kommunikation mit allen Interessengruppen deutlich zu intensivieren.

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