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Ekotechnika: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig

Zweite Gläubigerversammlung findet am 6. Mai 2015 in Form einer Präsenzveranstaltung in Walldorf statt

Die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH teilt mit, dass in der Abstimmung ohne Versammlung gemäß §18 SchVG der Gläubiger der Ekotechnika-Anleihe 2013/18 (ISIN: DE000A1R1A18) wertmäßig weniger als 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen abgestimmt haben. Damit lag für diese Abstimmung keine Beschlussfähigkeit vor.

An der Abstimmung vom 30. März 2015 (0:00 Uhr) bis zum 2. April 2015 (8:00 Uhr) nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in der Höhe von 3,513 Mio. Euro vertreten. Das entspricht 5,855% der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von 60 Mio. Euro.

Aus diesem Grund wird eine zweite Gläubigerabstimmung einberufen, die als Präsenzversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung am 6. Mai 2015 in Walldorf stattfinden wird. Die Einladung dazu wird am 8. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Voraussichtlich Mitte April 2015 und damit rechtzeitig vor der zweiten Gläubigerversammlung wird das Sanierungsgutachten nach IDW S6
fertiggestellt werden. Außerdem wird die Gesellschaft im gleichen Zeitraum weitere Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung bekanntgeben.

http://www.restrukturierung-von-anleihen.com
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