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EU-Nachhaltigkeitsregulierung weiter auf dem Prüfstand

Ophelie Mortier © DPAM

Die Bemühungen um eine verbes­serte Nach­haltigkeits­regulierung kennen keine Sommer­pause. Ophelie Mortier, Chief Sustai­nable Invest­ment Officer von DPAM, kommen­tiert die wichtigsten Neuerungen:

Was zuletzt geschah

Die Europäische Kommission hatte im Februar 2025 das erste EU-Omnibus-Verein­fachungs­paket verabschiedet. Damit sollte insbesondere für kleinere und mittelgroße Unter­nehmen der Verwaltungs­aufwand verringert werden. Enthalten waren Änderungen an der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), an der EU-Taxonomie und an den Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD).

Das Europäische Parlament hat Änderungsvorschläge zu diesem Omnibus-I-Paket formuliert. Berichtsschwellen sollen angehoben und die Verpflichtung zur Erstellung von Klimaschutzplänen abgeschafft werden. Diese Vorschläge stoßen auf starken Widerstand. Im Rechtsausschuss soll im Oktober 2025 abgestimmt werden, danach folgen eine Plenarabstimmung und – voraussichtlich ab Ende dieses Jahres – Trilog-Verhandlungen.

Investoren im sich wandelnden Umfeld

CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie sind die Grundlage, auf der Investoren Nachhaltigkeitsrisiken einschätzen und ESG-Faktoren integrieren, um Rahmenwerke zur Offenlegung von Informationen über Nachhaltigkeit (SFDR) und MiFID II einzuhalten und ihre treuhänderische Pflicht zu erfüllen. SFDR soll ihrerseits überarbeitet werden, insbesondere was die Einführung neuer Produktkategorien angeht. Diskutiert wird die Ablösung der aktuellen Klassifizierungen in Artikel 8 und 9 durch die neuen Kategorien „nachhaltig“ und „Übergang“ – diese Übergangskategorie soll den Realitäten der Dekarbonisierung Rechnung tragen. Eine mögliche dritte Kategorie für Produkte, die „ESG-Merkmale fördern“, ohne die Schwellenwerte der beiden anderen Kategorien zu erfüllen, ist umstritten: Sie könnte erneut zu Unklarheiten und Greenwashing-Risiken führen, die bisher bereits mit Artikel-8-Fonds einhergeht.

Konsens besteht darüber, dass objektive, vergleichbare Kriterien erforderlich sind, insbesondere für den Nachweis eines positiven Beitrags und die Anwendung von Ausschlusskriterien. Die ESMA-Leitlinie zu Fondsnamen hat gezeigt, wie nützlich es sein kann, klare Erwartungen festzulegen.

Daten im Mittelpunkt: Überprüfung der ESRS

Im Zusammenhang mit zuverlässigen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsdaten soll auch der Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandard (ESRS) vereinfacht werden. Die obligatorischen Datenpunkte könnten um über die Hälfte reduziert werden. Eine Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsprüfung gilt als notwendig, und eine Angleichung an die Standards des International Sustainability Standards Board wird geprüft, wo immer sich die Möglichkeit dazu bietet. Zudem soll der Grundsatz der „unverhältnismäßigen Kosten und Aufwendungen” breiter angewendet werden. Hierzu wird im Oktober eine endgültige Stellungnahme erwartet.

Richtlinie über umweltbezogene Angaben: Rückschritt im Kampf gegen Greenwashing?

Überraschenderweise soll die Richtlinie über umweltbezogene Angaben, die umweltbezogene Marketingaussagen regulieren und Greenwashing bekämpfen sollte, zurückgezogen werden. Grund ist der übermäßige Verwaltungsaufwand. Einige Europaabgeordnete sowie Umwelt- und Verbraucherverbände haben Bedenken geäußert: die Aufgabe der Richtlinie könnte die Haltung der EU gegen Greenwashing schwächen und Unsicherheit für Unternehmen und Verbraucher schaffen.

Vereinbarkeit von Regulierung, Wirtschaft und Finanzen

Bei allem Widerstand gegen ESG unterstützen viele Unternehmen weiterhin die Ziele einer CO2-armen EU-Wirtschaft. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft beispielsweise werden zunehmend nicht nur als ökologische Notwendigkeit, sondern als solide Geschäftslogik angesehen. Sie müssen jedoch für ganze Geschäftsmodelle neu überdacht werden – nicht nur für einzelne Produkte. Regulierung, Wirtschaft und Finanzwesen müssen aufeinander abgestimmt werden, um für gemeinsame Interessen zu sorgen.

Dafür sind relevante, hochwertige Daten entscheidend. Der Geltungsbereich der Regulierung sollte nicht beschnitten werden, sondern die Vorschriften selbst müssen vereinfacht werden. Außerdem brauchen Unternehmen und Finanzsektor einen stabilen regulatorischen Rahmen mit klaren Zeitvorgaben.

Vom Bewusstsein ins Handeln

Regulierung spielt angesichts der Klimakrise eine entscheidende Rolle dabei, Bewusstsein in Handeln umzusetzen. Sie darf jedoch keinen unfairen Wettbewerb schaffen oder falsche Anreize setzen, insbesondere für Unternehmen, die bereits eine Vorreiterrolle bei der Nachhaltigkeit einnehmen.

Der derzeitige Widerstand in den USA ist nicht völlig überraschend. Das Land hatte noch nie eine globale Führungsrolle im Bereich ESG inne. Die eigentliche Diskussion hat sich in Richtung Energieeffizienz und technologische Dominanz verlagert. „Business as usual“ sollte daher als Aufruf zu pragmatischen, abgestimmten und zukunftsorientierten Maßnahmen verstanden sein.

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